Sitzung: 10.04.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 0
Vorlage: 043/2018
Sachverhalt:
In Rahmen der Planungen zum Neubau der Schleuse wurden durch
die Gemeinde Niedernberg und der Stadt Aschaffenburg die Forderung erhoben, den
neuen Wehrsteg begehbar und für die Radwegenutzug auszubauen.
Am
10.12.2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene
Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht
die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
erfüllen muss und das damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung
nicht von der BRD zu tragen sind.
Daher
sagte am 27.10.2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschuss von 3.500 €
zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu. Am
18.12.2015 wurde zwischen WNA, Aschaffenburg und Niedernberg eine Vereinbarung
abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen
barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von
ca. 79.000 € erbringt und die daraus entstehenden Kosten von Niedernberg und
Aschaffenburg zu tragen sind.
Für
den Bau des barrierefreien Wehrsteges (der auch von Radfahrern genutzt werden
soll) sowie für eine temporäre Überbrückung des Baufeldes ist wegen der
zusätzlich entstehenden Baukosten eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung
erforderlich. Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem
bestehenden Nutzungsvertrag für den bestehenden Steg abgeschlossen werden.
Daher
hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für
einen barrierefreien Wehrsteg erstellt, der zu ca. 768.666,46 € (netto) höheren
Herstellkosten führt, als ein Wehrsteg, der lediglich dem Staustufenbetrieb
genügen würde – etwa einer mit beidseitig Treppen.
Einen
entsprechenden Entwurf haben Niedernberg und Aschaffenburg Juni/Juli 2016
gebilligt und in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau
eingebracht. Er überbrückt die Wehrfelder in einer Neigung von ca. 1,7 % und
sieht an beiden Mainufern Rampen vor, die den Anforderungen der DIN 18040
entsprechen, aber zusätzliche Herstellkosten von ca. 768.666,46 € (Netto)
verursachen.
Letztes
Jahr hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt das
Planfest-stellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dieser Planfeststellung hat
Aschaffenburg in Abstimmung mit Niedernberg im Oktober 2017 eine Stellungnahme
abgegeben, in der sie zur größeren Sicherheit von Fahrradfahrern die Erhöhung
der Wehrsteg-Geländer auf 1,30m verlangt. Die zusätzlichen Herstellkosten für
den barrierefreien Wehrsteg erhöhen sich damit um ca. 7.560 €.
Aufgrund
der im Oktober 2017 vorgelegten feststellungsreifen Baupläne für den
barrierefreien Wehrsteg und einer darauf fußenden Kostenermittlung wurde die
Verwaltung beauftragt, mit dem WNA und der Stadt Aschaffenburg entsprechende
Vereinbarungen abzuschließen.
Daher
hat das WNA auf Anforderung der Stadt ein Konzept zur Baufeldüberbrückung
ausgearbeitet und am 26.01.2018 der Stadt vorgelegt, das die Verlagerung der
Mainquerung vom bestehenden Schleusensteg auf den zu errichtenden Schleusensteg
in zwei Schritten vorsieht, in denen das Baufeld provisorisch überbrückt bzw.
umgangen wird und mit dem die Unterbrechung der Mainquerung auf ca. 6 Monate
begrenzt werden kann. Die Kosten der temporären Baufeldüberbrückung belaufen
sich auf ca. 294.000 €.
Die
Abrechnung erfolgt aufgrund § 3 des Vereinbarungsentwurfes 01/2018 allerdings
nach den tatsächlichen Herstellkosten.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf vorliegenden Verwaltungsvereinbarung 01/2018 über den Bau des barrierefreien Wehrstegs und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains mit dem WNA und der Stadt Aschaffenburg abzuschießen, die daraus entstehenden Kosten von 293.746,35 € (bauzeitliche Querung) und 978.238,55 € (barrierefreier Wehrsteg), somit von insgesamt 1.271.984,91 € im selben Verhältnis mit der Stadt Aschaffenburg zu teilen, wie dies bei den Planungskosten vereinbart ist, nämlich im Verhältnis der Einwohnerzahlen Aschaffenburgs zu denen von Niedernberg zum Stichtag 31.12.2014, nämlich von 93,18 % zu 6,82 % und dies mit der Gemeinde Niedernberg zu vereinbaren.
Beschluss:
Der
Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung 01/2018 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – diese
vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort
Würzburg, endvertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der
Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg wird zur Kenntnis genommen
und gebilligt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung unter mit dem
Wasserstraßen-Neubauamt und der Stadt Aschaffenburg zu schließen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Aschaffenburg eine Vereinbarung
hinsichtlich der Aufteilung der nach § 4 der genannten Vereinbarung entstehenden
Kosten entsprechend § 2 der Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten
zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg im Verhältnis
93,18 % zu 6,82 % abzuschließen (Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Stichtag
31.12.2014).