Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand II“ unter der Nr. 3.11 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll auf der Fl.Nr. 7000/54 die Errichtung von Einfamilienhäusern auf dem Privatgelände der derzeitigen Gärtnerei ermöglicht werden. Eine Aufgabe der Gärtnerei ist nicht geplant, vielmehr wurde die Überplanung des Grundstücks im Ganzen für etwaige Veränderungen in der Zukunft vorgenommen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 04.05.2018 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.

 

Aufgrund des Antrages von Peter Reinhard wurde der Beschluss dahingehend geändert, dass anstelle des nächsten Verfahrensschrittes zunächst geprüft wird, ob die Gebietsart von einem allgemeinen Wohngebiet zu einem Dorfgebiet geändert werden kann.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Umwandlung der Gebietsart zu einem Dorfgebiet zu prüfen.