Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Feuerwehr hat einen Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt. Dieser zeigt auf wie die Feuerwehr derzeit aufgestellt ist, was für die Zukunft zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Feuerwehr einsatzfähig bleibt.

 

Abwehrender Brandschutz und technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse sind nach Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) kommunale Pflichtaufgaben und werden durch die gemeindlichen Feuerwehren sichergestellt.

 

Hierfür haben die Gemeinden Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, damit diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen, sowie technische Hilfe leisten können. Dies kann nur mit einer leistungsfähigen Feuerwehr gewährleistet werden, die

 

·         technisch den Gegebenheiten in der Gemeinde ausgerüstet sind,

·         über ausreichendes und entsprechend ausgebildetes Personal verfügen,

·         jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreichen können (Hilfsfrist).

 

Mit dem vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan wird auf Grundlage

 

·         der Analyse des Ist-Zustandes der Feuerwehr Niedernberg,

·         den Bemessungskennzahlen in Bezug auf Größe, Einwohner und Gefährdungspotential der Gemeinde Niedernberg,

·         dem Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern

 

die Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehr dargestellt und der Bedarf an technischer Ausstattung (Gerätehaus, Fahrzeuge, Gerätschaften) und Personal festgestellt. Es wird aufgezeigt, ob die Hilfsfrist von zehn Minuten und ggf. sonstige definierte Schutzziele eingehalten werden können.

 

Der Bedarfsplan soll dabei die auf Basis einer Gefahrenbeschreibung festgestellten, sachlich begründeten Ausstattungs- und Investitionserfordernissen darstellen.


Die Mindestgrundversorgung muss unter Beachtung der kommunalen Entwicklung langfristig gesichert werden. Während die Gemeinde Niedernberg als Träger des Feuerwehrwesens für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Niedernberg verantwortlich ist, stellen die Kommandanten die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft sicher. Dieser Bedarfsplan soll allen Beteiligten eine mittel- bzw. langfristige Planungs- und Handlungssicherheit bieten.

 

Mit Stellungnahme vom 04.04.2018 bestätigt die Kreisbrandinspektion Miltenberg den Feuerwehrbedarfsplan als Nachweis der Gemeinde und der Feuerwehr Niedernberg ihren organisatorischen Verpflichtungen zur Überprüfung aller notwendigen Maßnahmen nach dem Feuerwehrgesetz und Vollzugbekanntmachung (nach heutigem Stand) nachgekommen zu sein.

 

Bei Veränderungen ist der Bedarfsplan entsprechend fortzuschreiben.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stimmt dem angefügten Feuerwehrbedarfsplan mit Stand vom 19.04.2018 zu.