Mitteilung:
Der Regionalplan soll neu gegliedert werden, die Festlegungen neu
nummeriert sowie die Begrifflichkeiten und Verweise an das Landesentwicklungsprogramm
angepasst werden.
Mit Schreiben vom 26.03.2018 teilt der Bayer. Gemeindetag mit, dass der
Ministerrat am 20.02.2018 den überarbeiteten Entwurf des
Landesentwicklungsprogramms Bayern beschlossen hat und somit die Änderungen des
Landesentwicklungsprogramm in Kraft getreten sind. Gemäß der Verordnung über
das Landesentwicklungsprogramm sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahres
an das Landesentwicklungsprogramm anzupassen.
Mit E-Mail vom 09.03.2018 teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass
der Regionale Planungsverband die Kommunen im Rahmen einer Vorabbeteiligung an
der Aufstellung der neuen Leitlinien 2035 des Regionalplanes beteiligen möchte.
Mitte Mai findet voraussichtlich die nächste Sitzung des Regionalen
Planungsausschusses statt. Anschließend wird das formelle Beteiligungsverfahren
eingeleitet.
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten die Unterlagen und können eventuelle
Änderungswünsche der Verwaltung mitteilen, damit diese im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens
behandelt werden können.