Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Diese hat unter anderem die Rechte der Bürger gestärkt und den Kommunen einige Aufgaben übertragen. Zunächst musste ein behördlicher Datenschutzbeauftragter, sowie dessen Stellvertretung bestellt werden. Eckart Sendelbach wurde in seinem Amt als Datenschutzbeauftragter bestätigt und Kathrin Hock als Vertreterin neu bestellt. Das Landratsamt Miltenberg hat für den Bereich Datenschutz eine interkommunale Zusammenarbeit erarbeitet. Hierfür wurde eine Zweckvereinbarung erstellt, welche von den interessierten Gemeinden unterzeichnet werden muss.

 

Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte soll folgende Aufgaben übernehmen:

-        gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben nach DSGVO und BayDSG, z. B. Stellungnahme vor dem erstmaligen Einsatz oder wesentlicher Änderung automatisierter Verfahren (Art. 12 BayDSG), Erstellung von Berichten und Meldungen für die Behördenleitung (Art. 38 Abs. 3 Satz 3 DSGVO)

-        Unterstützung bei der Führung des Verfahrensverzeichnisses (Art. 30 DSGVO)

-        Begleitung und Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35ff DSGVO)

-        Anlaufstelle der Bürger und Beschäftigten für Fragen des Datenschutzes

-        Koordinierung der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen (Art. 15 bis 22 DSGVO)

-        Mitwirkung bei der Anpassung der Datenschutzhinweise auf Vordrucken und im Internet

-        Mitwirkung bei der Auswahl der Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit

-        Abhaltung von Schulungen von Beschäftigten

-        Beteiligung bei der Erstellung von Dienstanweisungen und -vereinbarungen

-        Umsetzung der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO)

 

Trotz eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragens wird ein lokaler Datenschutzbeauftragter benötigt, der vor Ort gewährleistet, dass der Datenschutz eingehalten und umgesetzt wird.

 

Die Kosten teilen sich zur Hälfte auf den Landkreis und die beteiligten Kommunen auf. Der Anteil je Gemeinde wird unter den Kommunen entsprechend der Einwohnerzahl aufgeteilt und halbjährlich (Januar, Juli) fällig. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 2.000 € pro Jahr für die Gemeinde Niedernberg.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg beschließt die Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Miltenberg sowie der Landkreis und das Landratsamt Miltenberg abzuschließen.