Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am  24.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand I“ unter der Nr. 3.11. im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll auf der Fl.Nr. 7000/54 die Errichtung von Einfamilienhäusern auf dem Privatgelände der derzeitigen Gärtnerei ermöglicht werden. Eine Aufgabe der Gärtnerei ist aktuell nicht geplant, vielmehr wurde die Überplanung des Grundstücks im Ganzen für etwaige Veränderungen in der Zukunft vorgenommen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Amtsblatt vom 04.05.2018 bekanntgemacht. In diesem Rahmen hatten die Bürger die Möglichkeit sich zur Bebauungsplanänderung zu informieren.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.07.2018 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung fand vom 06.08.2018 bis einschließlich 07.09.2018 statt. Sie wurde im Amtsblatt vom 03.08.2018 bekannt gemacht.

 

Die eingegangenen Hinweise wurden in heutiger Sitzung behandelt und entsprechend der Abwägung mit in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, die Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 3.11 als Satzung zu beschließen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschluss der Gemeinde Niedernberg beschließt die Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 3.11, ausgearbeitet von den Planer FM, und die dazugehörige Begründung, beide in der Fassung vom 18.09.2018 als Satzung.