Sitzung: 04.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 171/2018
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 03.07.2018 die Zweckvereinbarung
über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde diese aufgrund von Rückmeldungen der Regierung und des
Bayerischen Gemeindetags seitens des Landratsamtes geändert.
Der
gemeinsame Datenschutzbeauftragte soll folgende Aufgaben, die konkretisiert
wurden, übernehmen (kursiv gedruckte sind
neu hinzugekommen):
-
Unterrichtung und
Beratung der Gemeinden oder des Auftragsverarbeiters, die Verarbeitungen
durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen
Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten (Art. 39 Abs. 1
Buchst. a DSGVO)
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften der
Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder
des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich
der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung
der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (Art. 39 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
(Art. 39 Abs. 1 Buchst. d DSGVO)
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die
Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich
der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu
allen sonstigen Fragen (Art. 39 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)
- Koordination
der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 15 bis 22 DSGVO
- Begleitung
der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35f. DSGVO
- Umsetzung
der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und
Art. 34 DSGVO
-
Begleitung der Gemeinden beim Erlass von
Datenschutz-Richtlinien, beim Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses nach
Art. 30 DSGVO und Art. 31 BayDSG sowie beim Erfüllen der Informationspflichten
nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO einerseits durch Stellung von Vorlagen und
andererseits durch Hilfestellung beim Anpassen der Vorlagen auf die konkrete Situation
in der Gemeinde
Weggefallen sind zwei Punkte, welche nicht
ausreichend definiert waren
Die
Kosten teilen sich zur Hälfte auf den Landkreis und die beteiligten Kommunen
auf. Der Anteil je Gemeinde wird unter den Kommunen entsprechend der
Einwohnerzahl aufgeteilt und
halbjährlich (Januar, Juli) fällig. Die geschätzten Kosten belaufen sich weiterhin auf ca. 2.000 € (konkret voraussichtlich 1.620 €) pro Jahr für die Gemeinde Niedernberg.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu.