Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Tennisclub Wassergarten Niedernberg e.V. stellte mit Schreiben vom 21.01.2019 bei der Gemeinde Niedernberg einen Antrag auf die Bezuschussung für die Erneuerung des Drahtgeflechtszauns entlang der Tennisplätze. Dieser wurde durch den Sturm im September 2018 stark beschädigt, sodass ohne die Erneuerung kein Spielbetrieb möglich wird.

 

Eine Sturmschadenversicherung wurde nicht abgeschlossen, da diese für Anlagen im Außenbereich unverhältnismäßig teuer ist.

 

Die Kosten belaufen sich laut beigefügtem Kostenvoranschlag auf 5.692,60 € brutto.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die o.g. Reparatur einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten, max. 1.500,00 €, zu gewähren.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg gewährt dem Tennisclub Wassergarten Niedernberg e.V. für die Erneuerung des Drahtgeflechtzauns entlang der Tennisplätze einen zweckgebundenen Zuschuss i. H. v. 25% der tatsächlichen Reparaturkosten, max. aber 1.500,00 €.