Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ unter der Nr. 08.11 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummern 3211/7, 3211/13, 3211/14, 3211/19 (Teilstück), 3211/24, 3211/26, 3211/90 und 3211/95 die Gebietsart Mischgebiet festgesetzt werden. Weiterhin soll auf den Flurnummern 3211/14 und 3211/90 Baurecht für Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 28.08.2020 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu äußern.

 

Die eingegangenen Einwendungen wurden in der heutigen Sitzung behandelt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 02.06.2021. Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.