Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

Im Rahmen der Vorbesprechung in der Haupt- und Finanzausschusssitzung kam die Diskussion auf, ob die Kosten der Wegesanierung mit in die Kalkulation einfließen sollten. Der Gemeinderat hatte bzgl. der Wegesanierung in seiner Sitzung vom 07.04.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Niedernberg lässt im Zuge der Neuanlage eines Urnen-Grabfeldes am Erweiterungsteil des Friedhofs die vorhandenen Wege ausbauen und durch neue wassergebundene Wegedecken erneuern. Die Mehrkosten für Rückbau und Entsorgung des alten Wegematerials und für Ersatzneubau der Wege zur bisherigen Planung belaufen sich auf ca. 260.000 € brutto.“

Die Kosten für die Sanierung wären nicht zwingend von Nöten gewesen. Die Gemeinde hätte die Wege auch belassen können. Dementsprechend könnten die Kosten herausgerechnet werden. Die genauen Abrechnungskosten müssten erst aufwändig ermittelt werden, weshalb der Vorschlag auf kam diese pauschal herauszurechnen. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses liegt vor.

 

Nach aktueller Rücksprache mit dem Prüfungsverband sind die Kosten für die Wegesanierung jedoch zwingend mit einzurechnen.


Beschluss:

Für die Wegesanierung im Rahmen der Friedhofserweiterung werden 260.000 € pauschal herausgerechnet.