Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Eigentümer der Fl.Nr. 130, Hauptstraße 45, hat das auf seinem Grundstück errichtete Fachwerkhaus saniert. Das Anwesen liegt im Bereich der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung). Im Beschluss vom 07.09.1993 hat sich der Gemeinderat Zuschussrichtlinien für den Bereich der Gestaltungssatzung gegeben.

 

Die Maßnahme wurde bereits abgeschlossen. Der Antragsteller hat eine Rechnung für die Baustelleneinrichtung, die Abbrucharbeiten, den neuen Dachaufbau und die Spenglerarbeiten und eine Rechnung für die neuen Wärmeschutzfenster (Demontage der alten sowie Montage der neuen Fenster) vorgelegt. Demnach betragen die Gesamtkosten 45.225,54 €.

Weiterhin wird die Eigenleistung mit 3.380,00 € (338 Std. à 10,00 €) mit eingerechnet. Dies ergibt Gesamtausgaben in Höhe von 48.605,54 €.

 

Eine entsprechende positive Stellungnahme vom Städteplaner liegt vor und die Arbeiten sind abgestimmt.

 

Nach den bisherigen Richtlinien der Gestaltungssatzung wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der Baukosten gewährt; der maximale Zuschuss beträgt 5.112,92 €. Diese Höchstgrenze wäre in diesem Fall erreicht. Demnach beträgt der Zuschuss für das o. g. Bauvorhaben 5.112,92 €.

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat in der folgenden Sitzung einen Beschlussvorschlag zur Anwendung von neuen Sätzen vor. Danach würde der Zuschuss max. 7.300,00 € betragen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg bezuschusst die Sanierung des Fachwerkhauses in der Hauptstraße 45 vorbehaltlich des Beschlusses einer entsprechenden Richtlinie im Gemeinderat mit einem Betrag von maximal 7.300,00 €.

Ändert der Gemeinderat die Richtlinie nicht bezuschusst die Gemeinde das Bauvorhaben mit maximal 5.112,92 €.