Sitzung: 25.07.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage: 094/2023
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan entwickelt sich grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan. Dies kann jedoch auch parallel geschehen (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB).
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg ändert den Flächennutzungsplan für die Fl.Nr. 4500/0 (Lage: Obervogtsäcker) mit dem Ziel dort eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.