Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin mit jeweils einem Vertreter der Polizei Unterfranken sowie der kommunalen Verkehrsüberwachung wurden folgende Themen besprochen:

 

Parken auf abgesenkten/nur farblich getrennten Gehwegen

Die rechtliche Beurteilung zur Einstufung von der Abgrenzung eines Gehweges von einer Fahrbahn hat sich geändert. Die Bundesländer haben bisher zum Teil abweichende Auslegung des Sachverhaltes. Der Vertreter der Polizei informierte, dass die Ansicht der Regierung von Unterfranken sich nach und nach dahin gewandelt hat, dass nun auch ein Gehweg ohne Bordstein als solcher gilt. Mittlerweile reicht eine optische Abgrenzung aus. Das heißt, dass z. B. ein farblich von der Fahrbahn abgegrenzter Bereich (anderer Bodenbelag) als Gehweg gilt. Dies hat Auswirkungen auf einige Bereiche im Ortsbereich.

Bisweilen bestand hier vor allem auch seitens der Kommunalen Verkehrsüberwachung Unklarheit, ob Fahrzeuge auf dem gepflasterten Gehweg parken dürfen oder nicht. Diese Unklarheiten sind nun aus dem Weg geräumt. Hiervon sind etliche Straßen in Niedernberg betroffen (z. B. Jahnstraße, Spessartstraße)

 

In Teilen des Unterfelds besteht ein Regelungsbedarf hinsichtlich der „Parkbuchten“. In diesem Bereich gibt es einige Abschnitte die als Parkstände dienen sollten, jedoch nicht ausreichend optisch abgegrenzt sind und daher aktuell als Gehweg gelten. Damit dürfte dort aktuell nicht geparkt werden. Um dies dennoch zu ermöglichen beauftragt die Gemeinde Niedernberg eine Firma um Markierungsarbeiten durchzuführen, welche anschließend ein „Angebotsparken“ ermöglichen.

 

Nachdem alle benötigten Markierungsarbeiten ausgeführt wurden, wird die Gemeinde Niedernberg die kommunale Verkehrsüberwachung beauftragen vermehrt in den betroffenen Bereichen zu kontrollieren.

 

Über die daraus entstehenden Regelungen informiert die Gemeinde Niedernberg bei der Bürgerversammlung bzw. im Amts- und Mitteilungsblatt.

 

Beschilderung Santesstraße

In der Santesstraße besteht aktuell das Problem, dass LKWs von der Römerstraße aus in die Santesstraße abbiegen und dann nur mit erheblichen Problemen drehen bzw. weiterfahren können.

 

Die Gemeinde Niedernberg ordnet daher folgende Beschilderung an:

-       Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 T (VZ 253); Höhe der Santesstraße 13

-       jeweils zu Beginn der Santesstraße VZ 253 mit Zusatzschild mit Angabe ab wann das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 T gilt (Anzahl der Meter; VZ 1004-30)

-       jeweils zu Beginn der Santesstraße VZ 2425 (keine Wendemöglichkeit für LKW)

 

Beschilderung Bettlerweg

Weiterhin wird die Beschilderung des Bettlerwegs verändert. Die Gemeinde Niedernberg ordnet ein Durchfahrtsverbot für mehrspurige KFZ und Motorräder (VZ 260) mit Zusatzschild landwirtschaftlicher Verkehr frei (VZ 1026-36) an beiden Enden an.

 

Vom o. g. Termin unabhängiger Punkt

Beschilderung/Geschwindigkeitsregelung Sachsenring

Im Rahmen der Umstellung auf die 30-km/h-Zone im Innerort wurden die Bereiche Sachsenring und Böhmerwaldring ausgespart, diese sollten weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Um diese Beschilderung vorzunehmen, wurde eine provisorische Beschilderung auf flexiblen Standfüßen aufgestellt.

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt in Kürze den Sachsenring ebenfalls in die 30-km/h-Zone mit aufzunehmen.