Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Am Sonntag, den 03.03.2024, findet in Niedernberg die Bürgermeisterwahl statt.

 

Bei mehreren Bewerbern könnte eine Stichwahl von Nöten sein. Dies wäre der Fall, wenn am Wahltag keiner der Kandidaten mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Dann müsste gemäß Art. 46 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) eine Stichwahl unter den zwei Personen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, erfolgen. Diese würde am zweiten Sonntag nach der Wahl, dem 17.03.2024, stattfinden.