Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Für die Bürgermeisterwahl müssen weitere Wahlorgane gebildet werden. Gemäß Art. 4 GLKrWG darf niemand die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausüben oder in mehr als einem Wahlorgan Mitglied oder stellvertretende Person sein.

 

Wahlausschuss:

Mitglieder des Wahlausschusses sind gemäß Art. 5 GLKrWG der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer. Für jeden Beisitzer beruft er eine stellvertretende Person. Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.

Bei der Auswahl der Mitglieder des Wahlausschusses ist zu berücksichtigen, dass zum Beisitzer sowie Stellvertreter nicht berufen werden kann, wer

-       mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist

-       eine Aufstellungsversammlung geleitet hat

-       Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist

-       als Wahlvorstandsmitglied tätig ist.

Die Personen können einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Unterbreitet eine Partei oder Wählergruppe keinen Vorschlag oder sind nicht genügend Wahlvorschlagsträger vorhanden, so steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Wahlleiters, wie er die übrigen Beisitzer auswählt.

Die Fraktionssprecher melden die entsprechenden Personen bis spätestens 15.12.2023 der Gemeindeverwaltung an wahlamt@niedernberg.de.

 

(Brief-)Wahlvorstand

Die (Brief-)Wahlvorstände bestehen aus dem (Brief-)Wahlvorsteher, einem Stellvertreter, sowie den Beisitzern.

Die Wahlvorstände werden am Sonntag, 03.03.2024 zur Durchführung der Wahl sowie zur Auszählung benötigt. Weiterhin werden die Wahlvorstände gleichzeitig für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 17.03.2024 berufen.

 

Bei der Bürgermeisterwahl wird es zwei Wahlvorstände und einen Briefwahlvorstand geben. Hierfür werden Wahlhelfer aus den jeweiligen Parteien gesucht.

Es wird folgende Anzahl an Personen von den jeweiligen Parteien für die Bildung der Wahlvorstände benötigt:

CSU:   16

FWN:   11

SPD:   9

Die Fraktionssprecher melden die entsprechenden Personen bis spätestens 15.12.2023 der Gemeindeverwaltung an wahlamt@niedernberg.de.

 

Gerne können sich auch parteilose BürgerInnen, die bereit wären an den beiden Sonntagen im Wahlvorstand mitzuwirken, per Mail (wahlamt@niedernberg.de) melden. Die Parteien müssten bei freiwilligen Meldungen weniger Helfer melden.