Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Josef Scheuring legt mit schriftlicher Erklärung vom 15.10.2023 sein Amt als Gemeinderatsmitglied in der Gemeinde Niedernberg zum 31.12.2023 nieder.

Für seine lange 33-jährige, engagierte Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg wird Josef Scheuring gedankt.

 

Die Amtsniederlegung erfolgt nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt ein Listennachfolger nach.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amts als Gemeinderatsmitglied von Josef Scheuring fest.


Abstimmungsvermerke:

Josef Scheuring nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.