Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie bereits in den Sitzungen, in welchen die Zukunftsperspektive der Spielplätze behandelt wurde, dargestellt, müssen die Spielplätze neu beschildert werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 04.07.2023 gegen eine Satzung zur Regelung des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Niedernberg zum Schutz vor Belästigungen und Störungen entschieden. Das Gesamtkonzept für die Spielplätze konnte in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 verabschiedet werden. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage, auf welcher die Piktogramme auf den Schildern, fundieren könnten, legt die Gemeindeverwaltung die Beschilderung dem Bau- und Umweltausschuss vor. Hierfür hat die Gemeindeverwaltung die folgenden Vorschläge ausgearbeitet.

 

Mögliche Piktogramme:

-       Hundeverbot

-       Rauchverbot

-       Radfahrverbot

-       Inlineskateverbot

-       Skateboardverbot

-       keine Flaschen

-       Helmverbot

-       Laute Musik verboten

-       Alkohol verboten

-       Ballspiele verboten

-       Helmpflicht

-       Ballspiele erlaubt

-       Abfall in Behälter

-       Kinder bis 12 Jahre

 

Alle Spielplätze:

Für Kinder bis 14 Jahre
Benutzung auf eigene Gefahr
Öffnungszeiten 08:00 bis 20:00 Uhr

Notruf: 112
Für Hinweise und Beschädigungen: Tel. 06028 9744-0 oder E-Mail poststelle@niedernberg.de

Piktogramme:

-          Hundeverbot

-          Rauchverbot

-          Keine Glasflaschen

-          Helmverbot

-          Laute Musik verboten

-          Alkohol verboten

-          Abfall in Behälter

 

Alle Bolzplätze

s. Spielplätze, nur Piktogramm Helmverbot weg

außer: Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

 

Skateplatz

s. Spielplätze, nur Piktogramm Helmverbot weg

außer: Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

zusätzlich: Benutzung der Anlage nur mit geeigneter Schutzausrüstung (Kopf-, Knie- Handgelenk- und Ellbogenschutz).


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgelegten Beschilderung zu.