Sitzung: 28.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 137/2023/2
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat
die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde
zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier:
2023).
Die mittelfristige Finanzplanung soll den
Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme
rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden
können. Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden
Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.
Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand
in den Jahren 2023-2027 mit folgenden Jahresergebnissen geplant:
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
-306.786 € |
-2.360.912 € |
-2.442.936 € |
-2.490.024 € |
-2.654.166 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand
in den Jahren 2023-2027 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des
jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen. Zu beachten ist hierbei, dass in 2026
eine Kreditaufnahme für den Bau des Feuerwehrhauses in Höhe von 7.000.000 Euro
eingeplant ist.
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
31.000.000 €* |
20.702.578 € |
9.256.332 € |
276.698 € |
1.067.722 € |
* Abschätzung
der Gemeindeverwaltung
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung inklusive der in heutiger Sitzung besprochenen Änderungen für die Jahre 2023-2027 zuzustimmen.