Sitzung: 19.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 042/2024/1
Sachverhalt:
Nach
Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat der Gemeinderat nach Durchführung der
örtlichen Rechnungsprüfung und unabhängig von der überörtlichen Prüfung über
die Entlastung in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Dieser Beschluss muss formal
von der Feststellung des Jahresabschlusses getrennt sein.
Bei
der Beschlussfassung über die Entlastung ist der Bürgermeister persönlich
beteiligt (Art. 49 GO) und darf deshalb nicht mit abstimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung hinsichtlich des festgestellten Jahresabschluss 2017.
Abstimmungsvermerke:
Jürgen Reinhard nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.