Sitzung: 19.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 043/2024/1
Sachverhalt:
Nach
Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen
Rechnungsprüfung und unabhängig von der überörtlichen Prüfung über die
Entlastung in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Dieser Beschluss muss formal
von der Feststellung des Jahresabschlusses getrennt sein.
Bei
der Beschlussfassung über die Entlastung ist der Bürgermeister persönlich
beteiligt (Art. 49 GO) und darf deshalb nicht mit abstimmen.
Abstimmungsvermerke:
Jürgen Reinhard nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.