Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Die Amtszeit des neuen Ersten Bürgermeisters Ralf Sendelbach hat am 03.04.2024 begonnen.

 

Gemäß Art. 27 Abs. 1 Satz 1 KWBG ist der Diensteid nach § 38 Abs. 1 BeamtStG spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Beginn seiner Amtszeit des Beamten abhält, zu leisten. Den Diensteid nimmt nach Art. 27 Abs. 3 Alt. 1 KWBG das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Jürgen Klement, ab.

 

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.