Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

Bei der Ausweisung des Baugebietes „Unterfeld“ im Jahre 1985“ wurde im Bereich des Heckenwegs, von der Einmündung Rhönstraße bis zur Einmündung in die Römerstraße, ein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen, obwohl der Heckenweg von der Einmündung Stadtweg bis zur Einmündung Rhönstraße als 30 km/h-Zone ausgewiesen war.

 

Im Zuge der Bebauung im Baugebiet Unterfeld, als auch in der Gesamtentwicklung der Verkehrswege in Niedernberg hat sich herausgestellt, dass sich der gesamte Bereich des Heckenweges von einer Straße rein für die Anwohner zu einer Durchgangsstraße gewandelt hat.

 

Bereits seit mehreren Jahren werden von verschiedenen Anwohnern im verkehrsberuhigten Bereich gefordert, dass Maßnahmen vorgenommen werden, damit die Autofahrer in diesem Bereich langsamer fahren. Nach der StVO muss ein Fahrzeugführer die Schrittgeschwindigkeit einhalten (7 km/h). Auch wurde gefordert, dass von der kommunalen Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden sollten. Dies wurde aber in Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Niedernberg mit der PIO Obernburg abgelehnt, da erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit geahndet werden kann und dies mit hohen Geldstrafen und Führerscheinsperren bestraft wird.

 

Eine Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung im Februar 2017 hat folgendes Ergebnis ergeben:

 

0 - 10 km/h             1,92 %           85 Fahrzeuge

10 - 20 km/h           8,82 %         389 Fahrzeuge

20 - 30 km/h         25,25 %       1113 Fahrzeuge

30 - 40 km/h         42,79 %       1886 Fahrzeuge

40 - 50 km/h         18,58 %         819 Fahrzeuge

50 - 60 km/h           2,47 %         109 Fahrzeuge

60 - 70 km/h           0,15 %             7 Fahrzeuge

 

Wie aus dem Messergebnis klar zu ersehen ist, wird in dem verkehrsberuhigten Bereich zu schnell gefahren, insbesondere ab 30 km/h sind es immerhin noch 63,99 % der Fahrzeuge.

 

In Zusammenarbeit mit dem Büro Jung, Herrn Niklös, und der PIO Obernburg, Herrn Diehm, wurden verschiedene Varianten durchgesprochen (optische Verengung der Fahrbahn, bauliche Veränderungen). Insbesondere von der PIO Obernburg wurde das Aufdübeln von „Berliner Kissen“ vorgeschlagen. Dazu muss aber die Voraussetzung geschaffen werden, dass der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und die 30 km/h-Zone angeordnet wird.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg beschließt, dass im Heckenweg der verkehrsberuhigte Bereich, zwischen der Einmündung Rhönstraße und Einmündung Römerstraße aufgehoben und eine 30 km/h-Zone angeordnet wird.