Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand II“ unter der Nr. 3.11 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll auf der Fl.Nr. 7000/54 die Errichtung von Einfamilienhäusern auf dem Privatgelände der derzeitigen Gärtnerei ermöglicht werden. Eine Aufgabe der Gärtnerei ist nicht geplant, vielmehr wurde die Überplanung des Grundstücks im Ganzen für etwaige Veränderungen in der Zukunft vorgenommen.

 

Ein Schallgutachten liegt vor. Hier werden keine Beeinträchtigungen erwartet. Lediglich Startklappen an der Sprintstrecke wären bei Leichtathletiktraining ein Problem. Diese sind jedoch nicht im Einsatz. Die entsprechenden Zusätze wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 04.05.2018 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 24.04.2018. Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.


Abstimmungsvermerke:

Eine Gegenstimme von Peter Reinhard.