Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand 1“ und ist in diesem Teil als Industriegebiet festgesetzt.

 

Der Antragsteller plant auf dem ehem. Gelände der Fa. Lithonplus eine Umnutzung zur Fertigung von Stahlbauteilen, dafür ist der Neubau der Mechanik-Werkstatt geplant. Die Halle hat die Maße von 70,00 m x 30,00 m. An der Südostecke wird ein 2-geschossiges Gebäude mit den Maßen 6,45 m x 26,50 m angehängt. Hier werden im Erdgeschoss die Sozialräume und im Obergeschoß Büros und der Aufenthaltsraum untergebracht. Die Halle hat eine Firsthöhe von 14,25 m, der Anbau eine Höhe von 8,44 m.

 

In der ehem. Halle A ist eine Schweißerei geplant, hier gab es bereits einen Antrag auf Nutzungsänderung, jedoch wird hierfür ebenfalls ein neuer Bauantrag folgen. Die Halle B, eine offene Lagerhalle, soll weiterhin so genutzt werden, jedoch sind hier verschiedene Sanierungsarbeiten durchzuführen (z.B. Dach, Elektrik, Beleuchtung und Fußboden.

 

Im Zuge des Neubaus wird die Außenanlage und Infrastruktur (Versorgung, Entsorgung) erneuert und angepasst.

 

Grundstücksflächen:

Fl.Nr. 5222                                2.096 m²

Fl.Nr. 5226                              23.711 m²

Fl.Nr. 5226/1                             1.669 m²

                                                27.476 m²

 

Flächenverteilung- Gebäude:

Gebäude Halle A                    1.573,90 m²

Gebäude Halle B                    2.719,53 m²

Gebäude Halle C                    2.266,53 m²

Gebäude D                                161,91 m²

                                                6.720,97 m²

 

Überbaute Flächen

Gebäude insgesamt                  6.720,97 m²

Versiegelte Flächen                17.529,03 m²

                                                24.250,00 m²

 

Grünflächen                              3.259,77 m² = 12 %

 

GRZ für die Gesamtflächen der Gebäude                 0,24 zulässig 0,8

Baumassenzahl der Gebäude                                    2,31 zulässig 9,0


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.