Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das geplante Bauvorhaben wird einem Gebiet errichtet in dem es keinen Bebauungsplan gibt.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch einer Garage und eines Schuppens, dann den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Anbau.

 

Die GRZ beträgt zusammen mit den Altbauten (Wohnhaus und Garagen) 0,36 und die GFZ 0,38. Es werden insgesamt 4 Stellplätze benötigt, die schon vorhanden sind. Das 2-geschoßige Gebäude erhält ein Satteldach mit 25° Dachneigung. Es wird ein Anbau mit den Maßen 3,60 m x 5,67 m erstellt (das Wohnhaus wird ohne Kellerräume gebaut).

 

Das Bauvorhaben wurde mit dem Landratsamt Obernburg vorbesprochen und abgestimmt.

 

Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor.

 

 

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36. Abs. 1 BauGB.