Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6

Sachverhalt:

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand I“.

 

In der Halle Nordring 68, Fa. Ferrotherm GmbH, soll eine Schießanlage errichtet werden. Es wird ein eigenes Gebäude in der Halle in der Größe  27 m x 17 m errichtet. Die Räume werden schuss- und lärmgekapselt ausgeführt.

Die für Ferrotherm benötigten Flächen werden verkleinert.

 

Der Bau der Raumschießanlage bzw. die Umnutzung der zusätzlichen Räumlichkeiten erfolgt in Absprache mit dem Büro Schießstand Sachverständigenbüro Wilken, behördlich bestellter Sachverständiger für die Sicherheit militärischer, polizeilichen und zivilen Schießstätten, Reitbahnstr. 11b, 64832 Babenhausen und wird von diesem überwacht.

 

Die Anlage dient sowohl privater Nutzung, Nutzung für Schützenverein, der gewerblichen Nutzung und der Vermietung. Die gewerbliche Nutzung und Vermietung erfolgt an Büchsenmacher, staatl. und gewerbliche Sicherheits- und Ordnungsdienste und Organisationen zum Angriffs- und Verteidigungsschießen und dem sportlichen Schießen.

 

Im Genehmigungsverfahren werden insbesondere die Lärmschutzwerte nach dem Immissionsschutzgesetz bewertet. Für das Vorhaben werden 15 Stellplätze benötigt.

 

Das Vorhaben wurde mit dem Planer und dem LRA Miltenberg bereits vorbesprochen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.