Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans wurde die Notwendigkeit der Feuerwehrhauserweiterung beschlossen. Der Beschaffungsausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Niedernberg hat der Gemeindeverwaltung die in der Anlage angefügte Bedarfsaufstellung zur Verfügung gestellt. Im Vorfeld wurde diese ebenfalls mit der Gemeindeverwaltung durchgesprochen.

 

In der heutigen Sitzung erläutert Feuerwehrkommandant Uwe Reinhard die entsprechenden Anforderungen. Der Gemeinderat beschließt über deren Umsetzung. Anschließend soll ein Architekt eine Entwurfsplanung, in welcher der beschlossene Bedarf einfließt und die Umsetzbarkeit geprüft wird, erstellen. Weiterhin muss vom Architekten eine Kostenkalkulation erstellt werden. Anschließend werden diese Ergebnisse wieder dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Anforderung

 

Bei einer Erweiterung müssen als Grundlage alle Zugänge an die vorhandenen Systeme angebunden werden (Tore, Licht, Brandmeldezentrale, Überwachung, …). Die bestehende und neue Hofbeleuchtung müssen an den Alarmtaster angebunden werden.

 

 

Der Feuerwehrbedarfsplan, welcher in 2018 verabschiedet wurde, enthält einen Bedarf von vier weiteren Boxen. Der Beschaffungsausschuss der Feuerwehr vermittelt aufgrund des beschränkten Platzes bei einer Erweiterung an das bestehende Feuerwehrhaus einen Bedarf von drei Boxen für Großfahrzeuge und ein weiteres Tor mit Platz für ein Schwerlastregal, Schaummittel, Sandsäcke, etc.

 

 

Die aktuell vorhandene Notstromeinspeisung ist links am Tor 1 angebracht. Eine neue Einspeisemöglichkeit soll in Nähe des Notstromstellplatzes, außerhalb des Gebäudes in einem wetterfesten, abschließbaren Kasten mit Kabeleinführung, hergestellt werden.

 

 

Das Feuerwehrhaus (Altbestand und Anbau) soll mit einer eigenen Heizanlage versehen werden.

 

 

Für die Einsatzkräfte sind ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Auszug aus der DGUV 205-008:
1.2 Gestaltung der PKW-Stellplätze
Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindes­tens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestell­ten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschrei­ten, um das o. g. Schutzziel zu erreichen. Der tatsächliche Bedarf an Stellplätzen ist anhand der Erfordernisse und der örtlichen Situation in Abstimmung mit der Feuerwehr zu ermit­teln. Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen.

Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt sein, dass für den Alarmfall benötigte PKW-Stellplätze der Feuerwehr jederzeit zur Verfügung stehen und nicht von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.

Jeder PKW-Stellplatz sollte mindestens 5,5 m lang und 2,5 m breit sein (bei Schräglage entsprechend angepasst). Eine Markierung der Stellplätze ist empfehlenswert.“

Diesbezüglich muss noch Rücksprache mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gehalten werden, in wie weit von dieser DGUV-Information abgewichen werden kann.

 

 

Für eine neue Schlauchwaschanlage soll Platz geschaffen werden, damit nach der Beschaffung einer neuen Schlauchwaschanlage ein Mann die Schläuche alleine waschen, prüfen und trocknen kann.

Der bestehende Schlauchturm soll umgebaut werden und künftig als Übungsturm innen und außen nutzbar sein.

 

 

Im Zuge des Neubaus sollen dort und auch im Altbau die Druckluftleitungen an jedem Stellplatz auf den neusten Stand gebracht werden.

 

 

Weiterhin sollen im Zuge des Neubaus im Altbau die Abgasabsaugungen an allen Stellplätzen modernisiert und im Neubau errichtet werden.

 

 

Der bestehende Raum hinter der Zentrale soll für Sanitätsraum mit Lagermöglichkeiten genutzt werden. Ein Bereitschafts- und Besprechungsraum mit Tisch und Stühlen soll neu geschaffen werden.

 

 

Die aktuelle Umkleide entspricht nicht den derzeitigen Vorgaben. Aufgrund dessen soll eine neue Umkleidung mit Trennung von privater und Einsatzkleidung erfolgen (Schwarz-Weiß-Bereich; Dusche; WC).

 

 

Im Hof, vor dem Neubau, soll eine abdeckbare „Grube“ oder Schacht zum Üben von Schachtrettungen errichtet werden. Diese „Grube“ muss einen begehbaren, abschließbaren Tunnel zum Keller des Anbaus haben.

 

 

Zwischen dem Altbau und dem Neubau muss ein überbauter Durchgang, in der Nähe der Zentrale, geschaffen werden.

 

 

Für die Jugendarbeit soll ein eigener Bereich mit Umkleidemöglichkeit sowie Duschen und WC und ein Raum für Spiel und Spaß errichtet werden.

 

 

Für Jugendliche aber auch für die Aktiven soll ein Unterrichts- und Experimentierraum geschaffen werden.

 

 

Für Besprechungen im Sommer soll ein Freisitz errichtet werden.

 

 

Um Material in ein geplantes Obergeschoss (Jugendräume und Experimentierraum) transportieren zu können, soll ein Lastenaufzug ins Gebäude integriert werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg beauftragt einen Architekten mit einer Vorentwurfsplanung, in welche die genannten Punkte einfließen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung müssen die Umsetzbarkeit geprüft und die Kosten eruiert werden.