Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Für die Kommunalwahl müssen weitere Wahlorgane gebildet werden. Gemäß Art. 4 GLKrWG darf niemand die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausüben oder in mehr als einem Wahlorgan Mitglied oder stellvertretende Person sein.

 

Wahlausschuss:

Mitglieder des Wahlausschusses sind gemäß Art. 5 GLKrWG der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer. Für jeden Beisitzer beruft er eine stellvertretende Person. Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.

Bei der Auswahl der Mitglieder des Wahlausschusses ist zu berücksichtigen, dass zum Beisitzer sowie Stellvertreter nicht berufen werden kann, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Mitglieder des Wahlausschusses können somit am Wahltag nicht als Wahlvorstandsmitglieder tätig sein. Die Wahlvorschlagsträger können also nur sonstige geeignete wahlberechtigte Personen für den Beisitz im Wahlausschuss vorschlagen. Die Personen können den Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Unterbreitet eine Partei oder Wählergruppe keinen Vorschlag oder sind nicht genügend Wahlvorschlagsträger vorhanden, so steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Wahlleiters, wie er die übrigen Beisitzer auswählt.

Die Gruppierungen melden die entsprechenden Personen bis spätestens 15.12.2019 der Gemeindeverwaltung an wahlamt@niedernberg.de

 

(Brief-)Wahlvorstand

Die (Brief-)Wahlvorstände bestehen aus dem (Brief-)Wahlvorsteher, einem Stellvertreter, sowie Beisitzern.

Bei der Kommunalwahl werden die Wahlvorstände am Sonntag, 15.03.2020 zur Durchführung der Wahl sowie zur Auszählung benötigt. Die Auszählung des Kreistags erfolgt am Montag, 16.03.2020, so dass die Wahlvorstände hier ebenfalls eingebunden sind. Weiterhin werden die Wahlvorstände gleichzeitig für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 29.03.2020 berufen.

Die Auszählung am 15. und 16.03. erfolgt größtenteils mittels Barcodelesestiften an Rechnern in der Gemeindeverwaltung.

 

Die Gemeinde bildet in diesem Jahr wieder zwei Wahlvorstände sowie einen Briefwahlvorstand (mit höherer Besetzung), welche nach dem Gesetz jeweils mit dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzern besetzt werden müssen. Eine Grenze nach oben ist bei der Bestellung von Beisitzern nicht gesetzt, sodass die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen besser Rechnung tragen können. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt das Briefwahllokal mit ausreichend Beisitzern zu besetzen, damit in mehreren Teilerfassungen die Auszählung vorgenommen werden kann. Dementsprechend ist folgende Besetzung geplant:

 

 

Urnenwahl

Briefwahl

Wahlvorsteher

je 1

1

Wahlvorsteher, Stellvertreter

je 1

1

Beisitzer

je 6

20

Schriftführer (gemeindlich)

je 1

1

Schriftführer, Stellvertreter (gemeindlich)

je 1

4

 

 

Besetzung der Wahlvorstände

 

16.03.2014

02.03.2008

15., 16., 29.03.2020

CSU

14

15

17

SPD

6

7

7

FW

8

8

9

IMUN

4

8

5

Schriftführer

8

8

9

 

Für die Bildung dieser Wahlvorstände werden die politischen Gruppierungen gebeten, Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind und auch bereit sind dieses auszuüben. Außerdem weisen wir im Hinblick auf die vergangenen Wahlen darauf hin, dass diese Personen an allen genannten Terminen auch faktisch zur Verfügung stehen sollten.

Die Gruppierungen melden die entsprechenden Personen bis spätestens 19.01.2020 der Gemeindeverwaltung an wahlamt@niedernberg.de .

 

Da zahlreiche Personen für den Wahlvorstand benötigt werden, wird die Gemeindeverwaltung parallel einen Aufruf im Amtsblatt starten, so dass sich parteilose interessierte Personen ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung melden können. Die Berufung erfolgt durch den ersten Bürgermeister.