Mitteilung:
Für
die Kommunalwahl müssen weitere Wahlorgane gebildet werden. Gemäß Art. 4 GLKrWG
darf niemand die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausüben oder in mehr als
einem Wahlorgan Mitglied oder stellvertretende Person sein.
Wahlausschuss:
Mitglieder
des Wahlausschusses sind gemäß Art.
5 GLKrWG der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer. Für
jeden Beisitzer beruft er eine stellvertretende Person. Keine Partei oder
Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
Bei der Auswahl der Mitglieder des Wahlausschusses ist zu
berücksichtigen, dass zum Beisitzer sowie Stellvertreter nicht berufen werden
kann, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem
Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese
Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen
Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die
Mitglieder des Wahlausschusses können somit am Wahltag nicht als
Wahlvorstandsmitglieder tätig sein. Die Wahlvorschlagsträger können also nur
sonstige geeignete wahlberechtigte Personen für den Beisitz im Wahlausschuss
vorschlagen. Die Personen können den Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Unterbreitet
eine Partei oder Wählergruppe keinen Vorschlag oder sind nicht genügend
Wahlvorschlagsträger vorhanden, so steht es im pflichtgemäßen Ermessen des
Wahlleiters, wie er die übrigen Beisitzer auswählt.
Die Gruppierungen melden die entsprechenden Personen bis spätestens
15.12.2019 der Gemeindeverwaltung an wahlamt@niedernberg.de
(Brief-)Wahlvorstand
Die (Brief-)Wahlvorstände bestehen aus dem (Brief-)Wahlvorsteher, einem
Stellvertreter, sowie Beisitzern.
Bei
der Kommunalwahl werden die Wahlvorstände am Sonntag, 15.03.2020 zur
Durchführung der Wahl sowie zur Auszählung benötigt. Die Auszählung des
Kreistags erfolgt am Montag, 16.03.2020, so dass die Wahlvorstände hier
ebenfalls eingebunden sind. Weiterhin werden die Wahlvorstände gleichzeitig für
eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 29.03.2020 berufen.
Die
Auszählung am 15. und 16.03. erfolgt größtenteils mittels Barcodelesestiften an
Rechnern in der Gemeindeverwaltung.
Die
Gemeinde bildet in diesem Jahr wieder zwei Wahlvorstände sowie einen
Briefwahlvorstand (mit höherer Besetzung), welche nach dem Gesetz jeweils mit
dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzern besetzt
werden müssen. Eine Grenze nach oben ist bei der Bestellung von Beisitzern
nicht gesetzt, sodass die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen besser Rechnung
tragen können. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt das Briefwahllokal mit
ausreichend Beisitzern zu besetzen, damit in mehreren Teilerfassungen die
Auszählung vorgenommen werden kann. Dementsprechend ist folgende Besetzung
geplant:
|
Urnenwahl |
Briefwahl |
Wahlvorsteher |
je
1 |
1 |
Wahlvorsteher,
Stellvertreter |
je
1 |
1 |
Beisitzer |
je
6 |
20 |
Schriftführer
(gemeindlich) |
je
1 |
1 |
Schriftführer,
Stellvertreter (gemeindlich) |
je
1 |
4 |
Besetzung
der Wahlvorstände
|
16.03.2014 |
02.03.2008 |
15., 16., 29.03.2020 |
CSU |
14 |
15 |
17 |
SPD |
6 |
7 |
7 |
FW |
8 |
8 |
9 |
IMUN |
4 |
8 |
5 |
Schriftführer |
8 |
8 |
9 |
Für
die Bildung dieser Wahlvorstände werden die politischen Gruppierungen gebeten,
Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind und auch bereit
sind dieses auszuüben. Außerdem weisen wir im Hinblick auf die vergangenen
Wahlen darauf hin, dass diese Personen an allen genannten Terminen auch
faktisch zur Verfügung stehen sollten.
Die Gruppierungen melden die entsprechenden Personen bis spätestens 19.01.2020
der Gemeindeverwaltung an wahlamt@niedernberg.de .
Da zahlreiche Personen für den Wahlvorstand benötigt werden, wird die
Gemeindeverwaltung parallel einen Aufruf im Amtsblatt starten, so dass sich
parteilose interessierte Personen ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung melden
können. Die Berufung erfolgt durch den ersten Bürgermeister.