Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Rektorin der Grundschule Niedernberg hat Anfang Dezember ein Schreiben eingereicht, in dem sie einen Antrag auf Schaffung einer Stelle für Jugendsozialarbeit (JaS) stellt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinhard, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

auch an unserer Schule gibt es vielfältige Problemfelder, die das Aufgabengebiet der Jugendsozialarbeit umfassen: Kinder mit ADS, Flüchtlingskinder, Kinder mit hohem Aggressionspotential, Kinder mit Erziehungsdefiziten und Anzeichen von Vernachlässigung und noch einige andere.

Vom Lehrpersonal sind etliche Situationen aus verschiedenen Gründen allein kaum zu bewältigen. Jeder Lehrer muss immer die ganze Klasse im Blick haben, doch nimmt die intensive Betreuung spezieller Fälle viel Raum ein. Zudem ist uns der direkte Zugang in betroffene Familien (z. B. bei Kindern mit Erziehungsdefiziten und Anzeichen von Vernachlässigung) nicht möglich.

Daher beantragen wir zur Unterstützung unserer täglichen pädagogischen Arbeit die Schaffung einer halben Stelle (19,5 h) für Jugendsozialarbeit (JaS) an unserer Schule.“

 

Auf Nachfrage wurden der Gemeindeverwaltung noch Unterlagen vorgelegt, die die Jugendsozialarbeit an Schulen näher erläutert. Die folgenden Stichpunkte stammen aus einem Vortrag von Stefan Adams bei einer Schulleitertagung:

Zielgruppe:

JaS wendet sich an junge Menschen

-     die unter sozio-ökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt,

-     die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z. B. gehäuftes Fernbleiben vom Unterricht,

-     aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist,

-     mit erhöhtem Aggressionspotenzial und Gewaltbereitschaft,

-     mit Problemen (z. B. Mobbing, Trennung und Scheidung der Eltern, Sucht),

-     mit Versagens- und Schulängsten,

-     mit mangelndem Selbstwertgefühl etc.

Auftrag

JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

-     Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten

-     Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten

-     Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, mit Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Hause mit den Eltern, anderen Erziehungsberechtigten, Geschwistern und im sozialen Umfeld

-     Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen

-     Kooperation mit allen regional relevanten Institutionen/Einrichtungen

Vorteile

Beziehung/Vertrauen vorhanden

-     Vor Ort sein/niedrigschwellig

-     Frühzeitige Hilfsangebote möglich

-     „Schulpersonal“ und „Jugendamt-Joker“

-     Gemeinsames Vorgehen von Schule und Jugendhilfe

-     Kurze Wege zum Jugendamt im Landratsamt

-     „Übergabe“ von Fällen bei Schulwechsel

-     Entlastung und Unterstützung für Lehrer

-     Personal und finanzielle Ressourcen für (Präventions-)Projekte

-     Ergänzung zu schulischen Förder- und Hilfestellen

-     Gemeinden: „Jugendamt vor Ort“

-     Von der „Brennpunktschule“ zum Qualitätsmerkmal

 

Auf der nachfolgenden Präsentationsseite hat die Schule die Schlagworte markiert, die in der Grundschule Niedernberg vertreten sind:

 

Folgende Informationen resultieren aus einem Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt Miltenberg, Stefan Adams:

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist aktuell durch eine Richtlinie (https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/verwaltungsvorschriften/JAS_Foerderung.php) geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet, die geplanten Eckpunkte sind bereits bekannt, aber noch nicht umgesetzt. Aktuell ist eine JaS-Stelle nur dann förderfähig, wenn an der Schule ein Migrantenanteil von 20 % vorhanden ist. Künftig ist geplant, dass JaS grundsätzlich förderfähig wird.

Der Kreistag soll sich damit beschäftigen, wie der Aufbau JaS weitergeht. Vorgeschlagen soll hier werden, dass alle eine Beschlussvorschlag zu unterbreiten, dass man jetzt bereits alles was förderfähig werden kann mit aufnimmt.

Aktuell kann man auch ohne Förderung eine JaS-Stelle beantragen. Die Trägerschaft und fachliche Begleitung würde komplett über den Landkreis laufen. Der Landkreis würde der Gemeinde die Kosten der JaS-Stelle in Rechnung stellen.

Es ist nicht klar definiert, wie mit einer bereits existierenden Stelle, die ohne Förderung geschaffen wurde, umgegangenen wird, wenn diese förderfähig wird. Man plant damit, dass diese Stelle dann ein Jahr unbesetzt bleiben müsste um anschließend wieder in die Förderung gelangen zu können.

Bei einer geförderten Stelle würde der Förderbetrag einer Ganztagesstelle 16.360 Euro (19,5 Stunden entsprechend 8.180 Euro) betragen. Die restlichen Kosten würden sich Landkreis und Gemeinde teilen. Man rechnet mit ca. 30.000 Euro für eine halbe Stelle.

 

Im Folgenden eine Übersicht über den Einsatz von JaS an Grundschulen im Landkreis Miltenberg. Insgesamt sind an 19 von insgesamt 25 Grundschulen JaS im Einsatz, gefördert werden nur 8 Grundschulen. Weiterhin wurden Anträge von Collenberg, Eichenbühl und Mömlingen gestellt, die jedoch auf die Änderung der Förderrichtlinien warten.

Grundschule

Träger

Stunden/Woche

Förderung

Amorbach

LRA

16

Nein

Bürgstadt

LRA

10

Nein

Dorfprozelten

LRA

8

Nein

Elsenfeld

LRA

30

Ja

Erlenbach

LRA

30

Ja

Eschau

LRA

15

Nein

Großheubach

LRA

10

Nein

Großwallstadt

LRA

29,75

Nein

Kirchzell

LRA

10

Nein

Kleinheubach

Kleinheubach

10

Nein

Kleinwallstadt

LRA

19,5

Ja

Klingenberg

LRA

19,5

Ja

Leidersbach

Leidersbach

25

Nein

Miltenberg

LRA

30

Ja

Mönchberg

LRA

7,5

Nein

Obernburg

LRA

30

Ja

Sulzbach

LRA

19,5

Ja

Weilbach

LRA

8,5

Nein

Wörth

LRA

19,5

Ja

 


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg stellt einen Antrag auf 19,5 Stunden Jugendsozialarbeit an Schulen beim Landratsamt mit dem Ziel bis zum neuen Schuljahr eine JaS eingerichtet zu haben. Dies erfolgt, sollten bis zum Sommer die Förderrichtlinien nicht in Kraft getreten sein, ohne Förderung.