Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Derzeit liegen die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Niedernberg deutlich unterhalb der durchschnittlichen Hebesätze der umliegenden kreisangehörigen Kommunen:

 

Steuerart

Gemeinde Niedernberg

Durchschnitt Gemeinden im Landkreis Miltenberg (2018)[1]

Durschnitt kreisangehörige Gemeinden in Unterfranken (2018)[2]

Grundsteuer A

300 v.H.

359 v.H.

349 v.H.

Grundsteuer B

300 v.H.

331 v.H.

359 v.H.

Gewerbesteuer

320 v.H.

335 v.H.

359 v.H.

 

Der aktuelle Nivellierungshebesatz für die Realsteuern beträgt 310 v.H. (vgl. Art 4 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz). Die Hebesätze der Gemeinde Niedernberg für die Grundsteuern A und B liegen mit jeweils 10 v.H. darunter. Für die Berechnung der Steuerkraftzahlen werden der Gemeinde daher fiktiv mehr Einnahmen bei der Grundsteuer A und B angerechnet, die tatsächlich nicht erzielt werden (können).

 

Da das Jahresergebnis des Ergebnishaushalts 2020 dennoch einen Überschuss ausweist, besteht keine Veranlassung die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2020 zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt daher vor die Hebesätze auf dem Niveau der Vorjahre zu belassen.

 



[1] Bayerisches Landesamt für Statistik (2019); Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2018; S.52

 

[2] Bayerisches Landesamt für Statistik (2019); Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2018; S.48.

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Niedernberg empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg die Realsteuerhebesätze wie folgt beizubehalten:

 

Grundsteuer A                        300 v.H.

Grundsteuer B                        300 v.H.

Gewerbesteuer                       320 v.H.