Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Sachverhalt:

Am 11.10.2020 ging folgender Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein:

 

Antrag auf Prüfung eines Geschwindigkeitskonzeptes für den Innerortsverkehr von Niedernberg.

 

Ausarbeitung und Empfehlung des CSU Ortsverbandes Niedernberg:

 

1.    Derzeitiger Status
(rot = 50 km/h, grün = 30 km/h, gelb = verkehrsberuhigter Bereich)

 

Zusammenfassend fällt auf, dass der „alte Ortsbereich“ kaum geschwindigkeitsbeschränkt ist, wohingegen das Gebiet zwischen Nordring und Ringstraße als verkehrsberuhigter Bereich mit recht drastischer Geschwindigkeitsbegrenzung (7 km/h) ausgewiesen ist.

2.    Bürgerbefragung: Eine von der CSU Anfang 2020 durchgeführte online Bürgerbefragung mit über 170 Rückmeldungen zeigt Handlungsbedarf. Demnach melden 75 % der Befragten, dass Tempo 50 sicher nicht überall passend ist, und immerhin fast die Hälfte der Teilnehmer spricht sich für eine durchgängige und einfache Vorgabe von Tempo 30 im gesamten Ortsbereich aus. Als Gründe dafür werden immer wieder Lärm- und Klimabelastung, aber auch der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Senioren und auch Radfahrer genannt. Ganz deutlich wird auch eine konsequente Überwachung der Vorgaben gewünscht. Dass das Thema polarisiert zeigen aber auch immerhin 25 % der Rückmeldungen, die überall auf Tempo 50 und freiwillige Geschwindigkeitsanpassung an die jeweilige Situation setzen. Auch sollten bestehende verkehrsberuhigte Bereiche aufgehoben werden, was wiederum den betroffenen Anwohnern nicht willkommen ist.

3.    Bewertung der bestehenden Situation:

a.      Sehr inhomogene Regelung

b.      Sehr umfangreiche Beschilderung

c.      Regelungen sind, insbesondere im Quervergleich, nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig, und damit schwer akzeptabel

4.    Zielsetzung für ein neues und schlüssiges Geschwindigkeitskonzept

a.      Höhere Sicherheit, ungefährliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer

b.      Klare und nachvollziehbare Regelungen für hohe Akzeptanz bei den Bürgern, mit weniger Schildern

c.      Weniger Lärm und Emissionen

d.      Begrenzte Investitionen für die Umsetzung

e.      Konsequente Durchsetzung und auch Überprüfung

5.    Empfehlung:

Möglichst flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf allen Innerortsstraßen, mit folgenden Ausnahmen:

a.      Kreisstraße am Ortseingang ab Ortsschild Waldweg bis vor Einmündung Heiligenweg / Grosswallstädter Straße

b.      Kreisstraße am Ortseingang ab Ortsschild Großostheimer Straße bis zur Einmündung der Pfarrer Seubert Straße

c.      Verkehrsberuhigter Bereich ausschließlich in den Bereichen, an denen bau- und platzbedingt keine Trennung der Fußgänger von der Fahrbahn möglich ist, oder deren Umstufung mit erheblichen Investitionen verbunden wären

6.    Begründung:

a.      Tempo 30 bietet den besten Kompromiss zwischen fließendem Fahrzeugverkehr einerseits und vertretbarer Differenzgeschwindigkeit zu langsameren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, Fußgängern, Kindern und eingeschränkten Teilnehmern beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen und trägt damit erheblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei.

b.      Eine flächendeckende Einführung führt zu einer Vereinfachung der bestehenden Regelungen sowie zu höherer Akzeptanz

c.      Lärm und Emissionen werden gesenkt

7.    Konkrete Anwendungen:

a.      Die Kreisstraße ortseinwärts jeweils bis zur Pfarrer Seubert Straße sowie bis zum Heiligenweg ist durch Bauart und Struktur für Tempo 50 geeignet (Breite, Trennung des Fahrzeugverkehrs von von Fußgängern, Übersichtlichkeit, Vorfahrtsregelung, teilweise vorhandene Abbiegespuren, etc)

b.      Dies gilt nicht für den Bereich der Kreisstraße zwischen Einmündung Heiligenweg und Pfarrer-Seubert-Straße (also insbesondere der Bereich der Römerstraße). Hier fehlt die Übersichtlichkeit, die Breite ist eingeschränkt, Fußgänger queren häufig insbesondere in den Bereichen der angesiedelten Gastronomie und den Geschäften. Es erfolgt recht häufig die Einfahrt und Anfahrt von parkenden Fahrzeugen. Hinzu kommt, dass dieser Abschnitt auch intensiv von Nutzern des MainRadweges befahren wird. Radfahrer von Norden aus der Römerstraße kommend biegen auf die Vorfahrtsstraße ein und verlassen diese an der Einmündung der Großwallstädter Straße im Süden wieder (oder umgedreht). Also wird hier ebenfalls Tempo 30 empfohlen. Zumal bereits kürzlich ein Teilstück (Kreuzungsbereich Römer-/Haupt-(Großwallstädter Straße / Waldweg) auf 30 km/h beschränkt wurde.

c.      Der westliche Teil des Heckenweges sollte ebenfalls und dann durchgängig mit 30 km/h geregelt werden, also der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben werden. Aufgrund der Breite und Übersichtlichkeit scheint dies gerechtfertigt. Der Bereich für Fußgänger ist zumindest optisch bereits klar angezeigt.

d.      Der gesamte „alte Ortsbereich“ sollte ebenfalls auf 30 km/h begrenzt werden. Hier laden Straßen wie der Stadtweg oder die Hauptstraße durch ihre Geradlinigkeit zum zügigen Durchfahren ein, wobei unübersichtliche rechts-vor-links Einmündungen und Grundstücksausfahrten ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen.

e.      Auch das Industrie-(Misch-)Gebiet sollte mit Tempo 30 geregelt werden. Selbst Bereiche um die Boschstraße oder den Hansaring werden von unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern genutzt, mit Rechts-vor-Links-Regelung, was eine Tempo 30 Beschränkung nahelegt. Auch dies fördert die Transparenz und Vereinfachung.

8.    Weitere Anmerkungen:

a.      Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung macht folgende Vorgaben: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Damit ist bereits grundsätzlich geregelt, dass innerorts – auch ohne gesonderte Regelung – nicht generell 50 km/h gefahren werden darf, sondern nur so schnell wie situationsbedingt möglich. Werden allerdings an vielen Stellen bereits umfassende weitere Einschränkungen beschildert, so führt dies oft dazu, dass in den nicht weiter geregelten Bereichen (hier besonders der „alte“ Ortsbereich) dann doch den Umständen entsprechend zu schnell gefahren wird. Es stehen hier ja keine Schilder.

b.      7 km/h, wie im Verkehrsberuhigten Bereich vorgegeben, können zum Teil nur im ersten Gang und bei Leerlaufdrehzahl (Beispiel Seat Ibiza 1,5d: 8,5 km/h) mit schleifender Kupplung befahren werden. Das erscheint für eine Innerorts-Durchgangsstraße wie den westlichen Teil des Heckenweges unrealistisch.

c.      Eine Beschränkung von 50 km/h auf 30 km/h führt auf einer Länge von 1 km rechnerisch zu einem zeitlichen Mehraufwand von 48 Sekunden, also zu weniger als einer Minute (sofern 50 km/h konstant fahrbar sind). Dieser zeitliche Mehraufwand erscheint in Anbetracht der Vorteile einer Tempo 30 Regelung vertretbar.

d.      Es erscheint nicht sinnvoll, der heutigen zum Teil mangelhaften Akzeptanz und Ignoranz von Geschwindigkeitsvorgaben dadurch zu begegnen, übertrieben hohe Vorgaben aufzustellen. Beispiel Heckenweg: Es macht keinen Sinn, hier eine Spielstraße einzurichten, damit die Autofahrer dann „wenigsten nicht viel schneller als 30“ fahren. Die Vorgaben sollten angepasst, sinnvoll und nachvollziehbar sein (hier die Empfehlung: ebenfalls Zone 30), und dann aber auch konsequent überwacht und geahndet werden.

Der CSU Ortsverband ist sich sicher, dass mit den dargestellten Vorschlägen die unter (3) genannten Ziele erreicht werden, und bittet um Prüfung, und natürlich – abhängig von den Ergebnissen dieser Prüfung – um möglichst zügige und konsequente Umsetzung, zum Wohle von Niedernberg.

 

Niedernberg, 01.10.2020

 

Vorstand                                                                                                        Fraktion

 

Eugen Seitz                  Dr. Jürgen Roth               Franz-Josef Jaklin           Udo Bieber

 

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor den Antrag der CSU zu prüfen und die Stellungnahmen von Straßenbauamt, Polizei, etc. einzuholen.

 


Beschluss:

Die Gemeinde beauftragt ein Fachbüro den Antrag umzusetzen.