Sitzung: 27.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 149/2020
Sachverhalt:
Am 11.10.2020 ging folgender Antrag bei der
Gemeindeverwaltung ein:
„Antrag
auf Prüfung eines Geschwindigkeitskonzeptes für den Innerortsverkehr von
Niedernberg.
Ausarbeitung
und Empfehlung des CSU Ortsverbandes Niedernberg:
1.
Derzeitiger
Status
(rot = 50 km/h, grün = 30 km/h, gelb = verkehrsberuhigter Bereich)
Zusammenfassend fällt auf, dass der „alte
Ortsbereich“ kaum geschwindigkeitsbeschränkt ist, wohingegen das Gebiet
zwischen Nordring und Ringstraße als verkehrsberuhigter Bereich mit recht
drastischer Geschwindigkeitsbegrenzung (7 km/h) ausgewiesen ist.
2.
Bürgerbefragung:
Eine von der CSU Anfang 2020 durchgeführte online Bürgerbefragung mit über 170
Rückmeldungen zeigt Handlungsbedarf. Demnach melden 75 % der Befragten, dass
Tempo 50 sicher nicht überall passend ist, und immerhin fast die Hälfte der
Teilnehmer spricht sich für eine durchgängige und einfache Vorgabe von Tempo 30
im gesamten Ortsbereich aus. Als Gründe dafür werden immer wieder Lärm- und
Klimabelastung, aber auch der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie
Kinder, Senioren und auch Radfahrer genannt. Ganz deutlich wird auch eine
konsequente Überwachung der Vorgaben gewünscht. Dass das Thema polarisiert
zeigen aber auch immerhin 25 % der Rückmeldungen, die überall auf Tempo 50 und
freiwillige Geschwindigkeitsanpassung an die jeweilige Situation setzen. Auch
sollten bestehende verkehrsberuhigte Bereiche aufgehoben werden, was wiederum
den betroffenen Anwohnern nicht willkommen ist.
3.
Bewertung
der bestehenden Situation:
a.
Sehr
inhomogene Regelung
b.
Sehr
umfangreiche Beschilderung
c.
Regelungen
sind, insbesondere im Quervergleich, nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig,
und damit schwer akzeptabel
4.
Zielsetzung
für ein neues und schlüssiges Geschwindigkeitskonzept
a.
Höhere
Sicherheit, ungefährliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer
b.
Klare
und nachvollziehbare Regelungen für hohe Akzeptanz bei den Bürgern, mit weniger
Schildern
c.
Weniger
Lärm und Emissionen
d.
Begrenzte
Investitionen für die Umsetzung
e.
Konsequente
Durchsetzung und auch Überprüfung
5.
Empfehlung:
Möglichst flächendeckende Einführung von Tempo
30 auf allen Innerortsstraßen, mit folgenden Ausnahmen:
a.
Kreisstraße
am Ortseingang ab Ortsschild Waldweg bis vor Einmündung Heiligenweg /
Grosswallstädter Straße
b.
Kreisstraße
am Ortseingang ab Ortsschild Großostheimer Straße bis zur Einmündung der
Pfarrer Seubert Straße
c.
Verkehrsberuhigter
Bereich ausschließlich in den Bereichen, an denen bau- und platzbedingt keine
Trennung der Fußgänger von der Fahrbahn möglich ist, oder deren Umstufung mit
erheblichen Investitionen verbunden wären
6.
Begründung:
a.
Tempo
30 bietet den besten Kompromiss zwischen fließendem Fahrzeugverkehr einerseits
und vertretbarer Differenzgeschwindigkeit zu langsameren Verkehrsteilnehmern
wie Radfahrern, Fußgängern, Kindern und eingeschränkten Teilnehmern
beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen und trägt damit erheblich zur
Steigerung der Verkehrssicherheit bei.
b.
Eine
flächendeckende Einführung führt zu einer Vereinfachung der bestehenden
Regelungen sowie zu höherer Akzeptanz
c.
Lärm
und Emissionen werden gesenkt
7.
Konkrete
Anwendungen:
a.
Die
Kreisstraße ortseinwärts jeweils bis zur Pfarrer Seubert Straße sowie bis zum
Heiligenweg ist durch Bauart und Struktur für Tempo 50 geeignet (Breite,
Trennung des Fahrzeugverkehrs von von Fußgängern, Übersichtlichkeit,
Vorfahrtsregelung, teilweise vorhandene Abbiegespuren, etc)
b.
Dies
gilt nicht für den Bereich der Kreisstraße zwischen Einmündung Heiligenweg und
Pfarrer-Seubert-Straße (also insbesondere der Bereich der Römerstraße). Hier
fehlt die Übersichtlichkeit, die Breite ist eingeschränkt, Fußgänger queren
häufig insbesondere in den Bereichen der angesiedelten Gastronomie und den
Geschäften. Es erfolgt recht häufig die Einfahrt und Anfahrt von parkenden
Fahrzeugen. Hinzu kommt, dass dieser Abschnitt auch intensiv von Nutzern des
MainRadweges befahren wird. Radfahrer von Norden aus der Römerstraße kommend
biegen auf die Vorfahrtsstraße ein und verlassen diese an der Einmündung der
Großwallstädter Straße im Süden wieder (oder umgedreht). Also wird hier
ebenfalls Tempo 30 empfohlen. Zumal bereits kürzlich ein Teilstück
(Kreuzungsbereich Römer-/Haupt-(Großwallstädter Straße / Waldweg) auf 30 km/h
beschränkt wurde.
c.
Der
westliche Teil des Heckenweges sollte ebenfalls und dann durchgängig mit 30
km/h geregelt werden, also der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben werden.
Aufgrund der Breite und Übersichtlichkeit scheint dies gerechtfertigt. Der
Bereich für Fußgänger ist zumindest optisch bereits klar angezeigt.
d.
Der
gesamte „alte Ortsbereich“ sollte ebenfalls auf 30 km/h begrenzt werden. Hier
laden Straßen wie der Stadtweg oder die Hauptstraße durch ihre Geradlinigkeit
zum zügigen Durchfahren ein, wobei unübersichtliche rechts-vor-links
Einmündungen und Grundstücksausfahrten ein erhöhtes Gefährdungspotential
darstellen.
e.
Auch
das Industrie-(Misch-)Gebiet sollte mit Tempo 30 geregelt werden. Selbst
Bereiche um die Boschstraße oder den Hansaring werden von unterschiedlichsten
Verkehrsteilnehmern genutzt, mit Rechts-vor-Links-Regelung, was eine Tempo 30
Beschränkung nahelegt. Auch dies fördert die Transparenz und Vereinfachung.
8.
Weitere
Anmerkungen:
a.
Paragraph
1 der Straßenverkehrsordnung macht folgende Vorgaben: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein
Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.“ Damit ist bereits grundsätzlich geregelt, dass
innerorts – auch ohne gesonderte Regelung – nicht generell 50 km/h gefahren
werden darf, sondern nur so schnell wie situationsbedingt möglich. Werden
allerdings an vielen Stellen bereits umfassende weitere Einschränkungen
beschildert, so führt dies oft dazu, dass in den nicht weiter geregelten
Bereichen (hier besonders der „alte“ Ortsbereich) dann doch den Umständen
entsprechend zu schnell gefahren wird. Es stehen hier ja keine Schilder.
b.
7
km/h, wie im Verkehrsberuhigten Bereich vorgegeben, können zum Teil nur im
ersten Gang und bei Leerlaufdrehzahl (Beispiel Seat Ibiza 1,5d: 8,5 km/h) mit
schleifender Kupplung befahren werden. Das erscheint für eine
Innerorts-Durchgangsstraße wie den westlichen Teil des Heckenweges
unrealistisch.
c.
Eine
Beschränkung von 50 km/h auf 30 km/h führt auf einer Länge von 1 km rechnerisch
zu einem zeitlichen Mehraufwand von 48 Sekunden, also zu weniger als einer
Minute (sofern 50 km/h konstant fahrbar sind). Dieser zeitliche Mehraufwand
erscheint in Anbetracht der Vorteile einer Tempo 30 Regelung vertretbar.
d.
Es
erscheint nicht sinnvoll, der heutigen zum Teil mangelhaften Akzeptanz und
Ignoranz von Geschwindigkeitsvorgaben dadurch zu begegnen, übertrieben hohe
Vorgaben aufzustellen. Beispiel Heckenweg: Es macht keinen Sinn, hier eine
Spielstraße einzurichten, damit die Autofahrer dann „wenigsten nicht viel
schneller als 30“ fahren. Die Vorgaben sollten angepasst, sinnvoll und
nachvollziehbar sein (hier die Empfehlung: ebenfalls Zone 30), und dann aber
auch konsequent überwacht und geahndet werden.
Der
CSU Ortsverband ist sich sicher, dass mit den dargestellten Vorschlägen die
unter (3) genannten Ziele erreicht werden, und bittet um Prüfung, und natürlich
– abhängig von den Ergebnissen dieser Prüfung – um möglichst zügige und konsequente
Umsetzung, zum Wohle von Niedernberg.
Niedernberg,
01.10.2020
Vorstand Fraktion
Eugen Seitz Dr. Jürgen Roth Franz-Josef Jaklin Udo Bieber
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor den Antrag der CSU zu prüfen und die
Stellungnahmen von Straßenbauamt, Polizei, etc. einzuholen.
Beschluss:
Die Gemeinde beauftragt ein Fachbüro den Antrag umzusetzen.