Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Niedernberg hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 dem Antrag der CSU Niedernberg auf "Prüfung eines Geschwindigkeitskonzeptes für den Innerortsverkehr von Niedernberg" zugestimmt.

Ziel des beantragten Geschwindigkeitskonzepts ist, mit der Einführung von 30 km/h auf den Innerortsstraßen eine höhere Sicherheit und ein ungefährlicheres Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Niedernberg ist geprägt von einem hohen Fahrradverkehr und Fußgängeranteil. Es sollen weniger Lärm und Emissionen entstehen sowie klare und nachvollziehbare Regelungen gelten, welche für eine höhere Akzeptanz bei den Bürgern sorgen sollen. Durch die stete bauliche Entwicklung Niedernbergs ist keine einheitliche verkehrliche Struktur gegeben. Für die Kreisstraßen soll die Geschwindigkeit im Bereich zwischen der Pfarrer-Seubert-Straße und dem Waldweg nach der Bushaltestelle (in Richtung Großwallstadt) ebenfalls auf 30 km/h reduziert werden. Im verkehrsberuhigten Bereich soll der Bereich zwischen Römerstraße/Heckenweg und Rhönstraße/Heckenweg in die 30-km/h-Zone integriert werden. Der verkehrsberuhigte Bereich in den Seitenstraßen wird beibehalten.

 

Die Gemeinde Niedernberg ist als Straßenverkehrsbehörde für die Ortstraßen zuständig.

Für die Kreisstraße MIL 22 als Ortsdurchfahrt von der Großostheimer Straße über die Römerstraße bis zum Waldweg ist als Straßenbaulastträger der Landkreis Miltenberg zuständig.

 

Nach § 45 der StVO können die Straßenverkehrsbehörden notwendige Anordnungen treffen:

„(1c) 1Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. 2Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. 3Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. 4An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. 5Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.“

 

Es wurden die Stellungnahmen von Kreisverwaltungsbehörde und Polizei eingeholt.

Die Kreisverwaltungsbehörde lehnt eine flächendeckende Ausdehnung der Tempo-30-Beschilderung ab, da dies nur im Rahmen des Lärmschutzes über die Regierung von Unterfranken genehmigt werden kann.

Insbesondere wird eine Ausdehnung der Tempo-30-Beschilderung über das aktuell bestehende Maß für die Kreisstraße zwischen der Einmündung Pfarrer-Seubert-Straße bis Römerstraße Hausnummer 5 abgelehnt.

 

Die Polizei gibt eine positive Stellungnahme ab, nachdem keine flächendeckende Ausweisung vorgenommen wird und die Gewerbegebiete ausgenommen sind.

 

 

Die Beschilderungspläne wurden in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Jung ausgearbeitet. Es erfolgte auch eine detaillierte Bestandsaufnahme (Plan 1-SLP-01) der Geschwindigkeitszonen. Die Ausweitung der 30 km/h-Zonen ist im Plan 1-SLP-02 dargestellt.

 

Im Folgenden werden einzelne Abschnitte näher beschrieben:

Nordring und Boschstraße:

Der Nordring, ab der Großostheimer Straße bis kurz vor die Einmündung Dieselstraße, wird weiterhin mit Tempo 50 km/h zu befahren sein. Dies gilt ebenfalls für die angrenzenden Sackgassen sowie für die Siemens- und Boschstraße.

Hier findet zum großen Teil nur Zulieferverkehr für die Betriebe in diesem Bereich statt. Die Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs zu den Wohngebieten wird in den Seitenstraßen (Königsberger Straße, Breslauer Straße und Dieselstraße) durch die Ausweisung von 30-km/h-Zonen begrenzt.

 

Heckenweg (Römerstraße bis Rhönstraße):

Der bisher verkehrsberuhigte Bereich wird mit in die 30-km/h-Zone integriert. Bei der Erschließung des Baugebietes "Unterfeld" wurde der Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Schon damals war der untere Bereich (Rhönstraße bis Stadtweg) als 30-km/h-Zone eingestuft. Richtigerweise hätte der obere Bereich des Heckenwegs auch als 30-km/h-Zone ausgewiesen werden müssen. Mittlerweile fungiert der Heckenweg als Durchgangs- und Verbindungsstraße vom Altortbereich zur Römerstraße und weiter zu den Ausfahrtstraßen (z. B. Ringstraße, Nordring und Boschstraße).

Heute wird in diesem Bereich nachweislich schneller als die vorgeschriebenen 7 km/h gefahren. Es wurde versucht durch Einbau eines Berliner Kissens die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.

Während einer Anwohnerversammlung am 30.01.2020 wurde der testweise Einbau der Berliner Kissen besprochen. Eine anschließende Neubewertung wurde in Aussicht gestellt. Der Einbau der Kissen brachte nach Rückmeldung nur teilweise den gewünschten Effekt mit sich. Es würde ziemlich zügig bis an die Kissen herangefahren, dann stark abgebremst und zügig wieder angefahren werden. Durch diese Fahrweise stiege der Lärmpegel, besonders bei großen beladenen Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit Anhängern, an. Aufgrund dessen spricht sich der unmittelbar betroffene Anwohner wieder für eine Beseitigung der Berliner Kissen aus.

Die beabsichtigte Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches besorgt die Anwohner, da die Befürchtung im Raum steht, dass dann noch schneller gefahren wird.

 

Altortbereich zwischen Römerstraße, Ringstraße und entlang der Hauptstraße:

Im Altortbereich zwischen Römerstraße, Ringstraße und entlang der Hauptstraße gibt es einzelne Seitenbereiche (Fachrainstraße, Ilbenstraße und Friedenstraße) in denen die 30-km/h-Zone bereits angeordnet wurde. Alle weiteren Straßen einschließlich der Hauptstraße sind aktuell mit 50 km/h freigegeben.

Auch im Bereich des Stadtwegs und des Stückerwegs mit den Seitenstraßen des Vogeldreiecks sind 50 km/h erlaubt.

 

 

Für die Ausweisung der 30-km/h-Zone ist die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" eine Voraussetzung. Diese Regelung gilt bisher schon im gesamten Ortsbereich (Ortstraßen), außer in den Einmündungen vom verkehrsberuhigten Bereich in die Ortsstraßen und im Bereich der Kreisstraße (=Vorfahrtsstraße).

 

Bei vorsichtiger und vorausschauender Fahrweise ist eine schnellere Geschwindigkeit als 30 km/h nicht möglich. Für die Umsetzung der 30-km/h-Zonen wäre eine neue Anordnung der Verkehrsschilder nötig (siehe Plan 1-SLP-02).

 

Bürgerbeteiligung:

Im weiteren Verfahren soll der geplante Beschilderungsplan veröffentlicht werden. Die Thematik wird durch die Verwaltung online den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Mit Fristsetzung haben die Einwohner die Möglichkeit sich zu beteiligen und Vorschläge und Meinungen abzugeben. Nach Überprüfung und Abwägung soll dann der endgültige Beschluss gefasst und die Umsetzung begonnen werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Planentwürfen sowie der dargestellten Vorgehensweise zu.