Sitzung: 27.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 038/2021
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Niedernberg hat in seiner Sitzung
am 27.10.2020 dem Antrag der CSU Niedernberg auf "Prüfung eines Geschwindigkeitskonzeptes
für den Innerortsverkehr von Niedernberg" zugestimmt.
Ziel des beantragten Geschwindigkeitskonzepts
ist, mit der Einführung von 30 km/h auf den Innerortsstraßen eine höhere
Sicherheit und ein ungefährlicheres Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu
schaffen. Niedernberg ist geprägt von einem hohen Fahrradverkehr und
Fußgängeranteil. Es sollen weniger Lärm und Emissionen entstehen sowie klare
und nachvollziehbare Regelungen gelten, welche für eine höhere Akzeptanz bei
den Bürgern sorgen sollen. Durch die stete bauliche Entwicklung Niedernbergs
ist keine einheitliche verkehrliche Struktur gegeben. Für die Kreisstraßen soll
die Geschwindigkeit im Bereich zwischen der Pfarrer-Seubert-Straße und dem
Waldweg nach der Bushaltestelle (in Richtung Großwallstadt) ebenfalls auf 30 km/h
reduziert werden. Im verkehrsberuhigten Bereich soll der Bereich zwischen
Römerstraße/Heckenweg und Rhönstraße/Heckenweg in die 30-km/h-Zone integriert
werden. Der verkehrsberuhigte Bereich in den Seitenstraßen wird beibehalten.
Die Gemeinde Niedernberg ist als
Straßenverkehrsbehörde für die Ortstraßen zuständig.
Für die Kreisstraße MIL 22 als Ortsdurchfahrt
von der Großostheimer Straße über die Römerstraße bis zum Waldweg ist als
Straßenbaulastträger der Landkreis Miltenberg zuständig.
Nach § 45 der StVO können die Straßenverkehrsbehörden
notwendige Anordnungen treffen:
„(1c) 1Die Straßenverkehrsbehörden ordnen
ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und
Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem
Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. 2Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des
überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere
Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. 3Sie
darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen,
Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und
benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in
Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. 4An
Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die
Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. 5Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November
2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der
Fußgänger zulässig.“
Es wurden die Stellungnahmen von
Kreisverwaltungsbehörde und Polizei eingeholt.
Die Kreisverwaltungsbehörde lehnt eine
flächendeckende Ausdehnung der Tempo-30-Beschilderung ab, da dies nur im Rahmen
des Lärmschutzes über die Regierung von Unterfranken genehmigt werden kann.
Insbesondere wird eine Ausdehnung der Tempo-30-Beschilderung
über das aktuell bestehende Maß für die Kreisstraße zwischen der Einmündung
Pfarrer-Seubert-Straße bis Römerstraße Hausnummer 5 abgelehnt.
Die Polizei gibt eine positive Stellungnahme
ab, nachdem keine flächendeckende Ausweisung vorgenommen wird und die
Gewerbegebiete ausgenommen sind.
Die Beschilderungspläne wurden in
Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Jung ausgearbeitet. Es erfolgte auch eine detaillierte
Bestandsaufnahme (Plan 1-SLP-01) der Geschwindigkeitszonen. Die Ausweitung der
30 km/h-Zonen ist im Plan 1-SLP-02 dargestellt.
Im Folgenden werden einzelne Abschnitte
näher beschrieben:
Nordring und
Boschstraße:
Der Nordring, ab der Großostheimer Straße
bis kurz vor die Einmündung Dieselstraße, wird weiterhin mit Tempo 50 km/h
zu befahren sein. Dies gilt ebenfalls für die angrenzenden Sackgassen sowie für
die Siemens- und Boschstraße.
Hier findet zum großen Teil nur
Zulieferverkehr für die Betriebe in diesem Bereich statt. Die Geschwindigkeit
des Durchgangsverkehrs zu den Wohngebieten wird in den Seitenstraßen (Königsberger
Straße, Breslauer Straße und Dieselstraße) durch die Ausweisung von 30-km/h-Zonen
begrenzt.
Heckenweg
(Römerstraße bis Rhönstraße):
Der bisher verkehrsberuhigte Bereich wird
mit in die 30-km/h-Zone integriert. Bei der Erschließung des Baugebietes
"Unterfeld" wurde der Bereich als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen. Schon damals war der untere Bereich (Rhönstraße bis Stadtweg) als 30-km/h-Zone
eingestuft. Richtigerweise hätte der obere Bereich des Heckenwegs auch als 30-km/h-Zone
ausgewiesen werden müssen. Mittlerweile fungiert der Heckenweg als Durchgangs-
und Verbindungsstraße vom Altortbereich zur Römerstraße und weiter zu den
Ausfahrtstraßen (z. B. Ringstraße, Nordring und Boschstraße).
Heute wird in diesem Bereich nachweislich
schneller als die vorgeschriebenen 7 km/h gefahren. Es wurde versucht
durch Einbau eines Berliner Kissens die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.
Während einer Anwohnerversammlung am 30.01.2020
wurde der testweise Einbau der Berliner Kissen besprochen. Eine anschließende Neubewertung
wurde in Aussicht gestellt. Der Einbau der Kissen brachte nach Rückmeldung nur
teilweise den gewünschten Effekt mit sich. Es würde ziemlich zügig bis an die
Kissen herangefahren, dann stark abgebremst und zügig wieder angefahren werden.
Durch diese Fahrweise stiege der Lärmpegel, besonders bei großen beladenen
Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit Anhängern, an. Aufgrund dessen spricht sich der
unmittelbar betroffene Anwohner wieder für eine Beseitigung der Berliner Kissen
aus.
Die beabsichtigte Aufhebung des
verkehrsberuhigten Bereiches besorgt die Anwohner, da die Befürchtung im Raum
steht, dass dann noch schneller gefahren wird.
Altortbereich
zwischen Römerstraße, Ringstraße und entlang der Hauptstraße:
Im Altortbereich zwischen Römerstraße, Ringstraße
und entlang der Hauptstraße gibt es einzelne Seitenbereiche (Fachrainstraße,
Ilbenstraße und Friedenstraße) in denen die 30-km/h-Zone bereits angeordnet
wurde. Alle weiteren Straßen einschließlich der Hauptstraße sind aktuell mit 50 km/h
freigegeben.
Auch im Bereich
des Stadtwegs und des Stückerwegs mit den Seitenstraßen des Vogeldreiecks sind
50 km/h erlaubt.
Für die Ausweisung der 30-km/h-Zone ist die
Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" eine Voraussetzung. Diese Regelung
gilt bisher schon im gesamten Ortsbereich (Ortstraßen), außer in den
Einmündungen vom verkehrsberuhigten Bereich in die Ortsstraßen und im Bereich
der Kreisstraße (=Vorfahrtsstraße).
Bei vorsichtiger und vorausschauender
Fahrweise ist eine schnellere Geschwindigkeit als 30 km/h nicht möglich.
Für die Umsetzung der 30-km/h-Zonen wäre eine neue Anordnung der
Verkehrsschilder nötig (siehe Plan 1-SLP-02).
Bürgerbeteiligung:
Im weiteren Verfahren soll der geplante
Beschilderungsplan veröffentlicht werden. Die Thematik wird durch die
Verwaltung online den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Mit Fristsetzung
haben die Einwohner die Möglichkeit sich zu beteiligen und Vorschläge und
Meinungen abzugeben. Nach Überprüfung und Abwägung soll dann der endgültige Beschluss
gefasst und die Umsetzung begonnen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Planentwürfen sowie der dargestellten Vorgehensweise zu.