Mitteilung:
Gemäß Art. 102 Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss dem Gemeinderat vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Prüfung vom Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen. Zuletzt stellt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung.
Der Jahresabschluss 2017 wurde
dem Gemeinderat bereits in Sitzung vom 29.01.2019 vorgelegt. Nach dem erfolgten
Kämmererwechsel im Jahr 2020 stellte die Gemeindeverwaltung fest, dass noch
Korrekturen von Nöten waren. Unter anderem wurde die Anlagenbuchhaltung in
Vorbereitung auf den Programmwechsel im Finanzbereich bereinigt. Die Differenz
zwischen dem damals vorgelegtem Jahresergebnis und dem jetzigen Jahresergebnis (ca.
400.000 Euro geringerer Überschuss in der Finanzrechnung, ca. 330.000 Euro in
der Ergebnisrechnung) resultiert zum Teil aus den Zu- und Abgängen der
Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Zu- und Abschreibungen der einzelnen
Anlagegüter. Hieraus resultieren auch die höheren außerordentlichen Erträge und
Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr. Auch ergaben sich nochmals Änderungen
in der Ergebnisrechnung durch die Korrektur von fehlerhaft gebuchten Erträgen
und Aufwendungen, welche erst 2018 zahlungswirksam wurden.
Die Finanzrechnung 2017 der Gemeinde Niedernberg weist einen Finanzmittelüberschuss i. H. v. 1.181.951,14 € aus, der Endbestand an Finanzmitteln beträgt 13.976.750,68. Die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2018 schließt mit einem deutlich positiven Ergebnis i. H. v. 1.636.640,63 € ab.
Der Haushaltsansatz 2017 wies einen Jahresüberschuss von knapp 200.000 Euro aus. Das nun mit einem Jahresüberschuss von 1,6 Millionen deutlich positivere Ergebnis resultiert vor allem aus der noch nicht begonnen Sanierung der Mittelschule mangels fehlender Freigaben von Förderstellen.
Die Erschließung Rüttelweg konnte in 2017 aufgrund der fehlenden
Beschilderung nicht abgeschlossen werden (geplanter außerordentlicher Ertrag).
Insgesamt kann die Haushaltslage der Gemeinde Niedernberg auch im Haushaltsjahr 2017 weiterhin als „sehr gut“ bezeichnet werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird in heutiger Sitzung nur informiert, dem Gemeinderat wird aus Gründen der Zuständigkeit die Jahresrechnung ebenfalls nochmals vorgelegt.