Sitzung: 22.11.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: 111/2022
Sachverhalt:
Die laufende Amtszeit des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Niedernberg
endet am 02.04.2024. Da der Beginn
der neuen Amtszeit des ersten Bürgermeisters nicht mit dem Beginn der Wahlzeit
des Gemeinderates zusammenfällt, setzt die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt
Miltenberg) gem. Art. 44 Abs. 1 GLKrWG den Wahltermin fest. Dieser Termin soll
innerhalb der letzten drei Monate der laufenden Amtszeit stattfinden. Die
Terminfestsetzung soll in Absprache zwischen Rechtsaufsichtsbehörde und
Gemeinde erfolgen. Aufgrund dessen schlägt die Gemeinde einen Wahltermin vor.
In Anlehnung an die vergangenen Zwischenwahlen schlägt die Verwaltung vor, als
Wahltag den Sonntag, 03.03.2024
festsetzen zu lassen. Eine etwaige Stichwahl fände sodann am 17.03.2024 statt.
Weitere anstehende Wahltermine:
Landtags- und Bezirkswahl: 08.10.2023
Europawahl: Frühjahr 2024 (in der Vergangenheit Mai/Juni)
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg schlägt dem Landratsamt Miltenberg vor, als
Wahltermin den Sonntag, 03.03.2024, für
die bevorstehende Bürgermeisterwahl festzusetzen.