Mitteilung:
Bei einem
gemeinsamen Gesprächstermin mit jeweils einem Vertreter der Polizei
Unterfranken sowie der kommunalen Verkehrsüberwachung wurden folgende Themen besprochen:
Parken auf
abgesenkten/nur farblich getrennten Gehwegen
Die rechtliche
Beurteilung zur Einstufung von der Abgrenzung eines Gehweges von einer Fahrbahn
hat sich geändert. Die Bundesländer haben bisher zum Teil abweichende Auslegung
des Sachverhaltes. Der Vertreter der Polizei informierte, dass die Ansicht der
Regierung von Unterfranken sich nach und nach dahin gewandelt hat, dass nun
auch ein Gehweg ohne Bordstein als solcher gilt. Mittlerweile reicht eine
optische Abgrenzung aus. Das heißt, dass z. B. ein farblich von der Fahrbahn
abgegrenzter Bereich (anderer Bodenbelag) als Gehweg gilt. Dies hat
Auswirkungen auf einige Bereiche im Ortsbereich.
Bisweilen bestand hier
vor allem auch seitens der Kommunalen Verkehrsüberwachung Unklarheit, ob
Fahrzeuge auf dem gepflasterten Gehweg parken dürfen oder nicht. Diese Unklarheiten
sind nun aus dem Weg geräumt. Hiervon sind etliche Straßen in Niedernberg
betroffen (z. B. Jahnstraße, Spessartstraße)
In Teilen des
Unterfelds besteht ein Regelungsbedarf hinsichtlich der „Parkbuchten“. In
diesem Bereich gibt es einige Abschnitte die als Parkstände dienen sollten,
jedoch nicht ausreichend optisch abgegrenzt sind und daher aktuell als Gehweg
gelten. Damit dürfte dort aktuell nicht geparkt werden. Um dies dennoch zu
ermöglichen beauftragt die Gemeinde Niedernberg eine Firma um Markierungsarbeiten
durchzuführen, welche anschließend ein „Angebotsparken“ ermöglichen.
Nachdem alle benötigten
Markierungsarbeiten ausgeführt wurden, wird die Gemeinde Niedernberg die
kommunale Verkehrsüberwachung beauftragen vermehrt in den betroffenen Bereichen
zu kontrollieren.
Über die daraus
entstehenden Regelungen informiert die Gemeinde Niedernberg bei der
Bürgerversammlung bzw. im Amts- und Mitteilungsblatt.
Beschilderung
Santesstraße
In der Santesstraße
besteht aktuell das Problem, dass LKWs von der Römerstraße aus in die
Santesstraße abbiegen und dann nur mit erheblichen Problemen drehen bzw.
weiterfahren können.
Die Gemeinde
Niedernberg ordnet daher folgende Beschilderung an:
-
Durchfahrtsverbot
für Fahrzeuge über 3,5 T (VZ 253); Höhe der Santesstraße 13
-
jeweils
zu Beginn der Santesstraße VZ 253 mit Zusatzschild mit Angabe ab wann das
Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 T gilt (Anzahl der Meter; VZ 1004-30)
-
jeweils
zu Beginn der Santesstraße VZ 2425 (keine Wendemöglichkeit für LKW)
Beschilderung
Bettlerweg
Weiterhin wird die
Beschilderung des Bettlerwegs verändert. Die Gemeinde Niedernberg ordnet ein
Durchfahrtsverbot für mehrspurige KFZ und Motorräder (VZ 260) mit Zusatzschild
landwirtschaftlicher Verkehr frei (VZ 1026-36) an beiden Enden an.
Vom o. g. Termin
unabhängiger Punkt
Beschilderung/Geschwindigkeitsregelung
Sachsenring
Im Rahmen der
Umstellung auf die 30-km/h-Zone im Innerort wurden die Bereiche Sachsenring und
Böhmerwaldring ausgespart, diese sollten weiterhin als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen werden. Um diese Beschilderung vorzunehmen, wurde eine
provisorische Beschilderung auf flexiblen Standfüßen aufgestellt.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt in Kürze den Sachsenring ebenfalls in die 30-km/h-Zone mit aufzunehmen.