Sitzung: 27.02.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 023/2024
Sachverhalt:
Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die gesetzlichen Vorgaben bis zur CO2-Neutralität erfordern Maßnahmen und Projekte auch im kommunalen Zuständigkeitsbereich. Die Gemeindeverwaltungen können diese Aufgaben mit den bisherigen personellen Ressourcen nicht leisten. Die Aufgaben sollen in interkommunaler Zusammenarbeit angegangen werden. Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ zu entwickeln und in Absprache mit den teilnehmenden Kommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.
Die Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale
Klimaschutzmaßnahmen zuständig. Zu den Aufgaben gehören
·
Entwicklung
und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen
·
Bearbeitung
von Förderanträgen
·
Erstellung
von Ausschreibungen an externe Dienstleister
·
Zusammenarbeit
mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen
·
Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben sich die Kommunen der
Odenwald-Allianz (ILE) auf den Einsatz gemeinsamer Mitarbeiter verständigt. Die
ILE ist für das Förderprogramm allerdings nicht selbst antragsberechtigt. Das
Landratsamt ist antragsberechtigt (einmalig) und hat das Interesse bei den
Kommunen im Landkreis abgefragt. Niedernberg hatte auch Interesse angemeldet.
Ergebnis ist, dass zwei Koordinatorenstellen geschaffen werden sollen, die von
den beteiligten Kommunen und dem Förderprogramm finanziert werden. Das LRA
Miltenberg hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich
anzusiedeln.
Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich. Der Förderantrag wurde bereits im letzten Jahr gestellt und ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bewilligt.
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Personal- und Sachkosten (ohne Projektkosten) belaufen sich dabei auf ca. 680.000 €. Entsprechend dem vereinbarten Verteilungsschlüssel hat Niedernberg davon einen Anteil von ca. 6.500 € zu tragen. Nach vier Jahren kann über eine Verlängerung neu entschieden werden.
In der Zweckvereinbarung sind die Rahmenbedingen für die Zusammenarbeit fixiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stimmt dem Abschluss der beigefügten Zweckvereinbarung über die Bestellung zweier gemeinsamer Klimaschutzkoordinatoren in interkommunaler Zusammenarbeit zu.