Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Miltenberg führte am 05.02.2026 eine Kontrolle der Küche in der Kindertagesstätte St. Cyriakus durch.

Die Einrichtung nutzt seit einiger Zeit die Haushaltsküche im Schwesternhaus um die angelieferten Mahlzeiten zur Verteilung vorzubereiten. Dies wird von der Lebensmittelüberwachung begrüßt, da unter anderem die schweren Behälter für das angelieferte Essen vom Personal nicht in die frühere Küche im Dachgeschoss getragen werden müssen.

Die Küche im Schwesternhaus weist, bedingt durch ihr Alter und der Tatsache, dass sie nur als Haushaltsküche gebaut wurde, erhebliche Mängel im Bereich der Hygiene auf. Diese können nicht ohne größeren Aufwand beseitigt werden. Die Mängel wurden in einem Schreiben der Lebensmittelüberwachung vom 09.02.2026 dokumentiert. Die Mängel sind bis zum 05.08.2026 zu beseitigen.

Es gibt Pläne, das Schwesternhaus umzubauen und eine Nutzungsänderung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch der Einbau einer neuen Küche vorgesehen. Die Pläne bestehen bereits seit geraumer Zeit, konnten jedoch vom bisherigen Eigentümer nicht umgesetzt werden. Nach dem erfolgten Eigentumswechsel werden aktuell die Vorbereitungen für den notwendigen Bauantrag vorangetrieben.

Mit der Lebensmittelüberwachung wurde eine Übereinkunft getroffen, dass unter der Bedingung, dass der Bau der neuen Küche vorgezogen wird, keine Änderungen an der vorhandenen Küche mehr vorgenommen werden müssen.

Neben dem Kauf und der Montage der Küchenzeile fallen auch Arbeiten in den Bereichen Elektro- und Sanitärinstallation sowie Innenputz- und Fliesenarbeiten. Die Gesamtkosten werden vom Architekten auf ca. 45.000 € geschätzt. Die Beauftragung der Einzelpositionen unterliegen der Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters.

Die Verwaltung empfiehlt, die Arbeiten zum Einbau einer neuen Küche vorzuziehen.


Beschluss:

Die Umbauarbeiten an der Küche im ehemaligen Schwesternhaus der Kindertagesstätte St. Cyriakus werden vorgezogen und vor Erteilung der Baugenehmigung durchgeführt.